Sechstes Berufungsgericht. Sechstes Berufungsgericht Artikel 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation



1. Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, gelten die von den Parteien der Transaktion angegebenen Preise für Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen für steuerliche Zwecke. Bis zum Beweis des Gegenteils wird davon ausgegangen, dass dieser Preis den Marktpreisen entspricht.

2. Bei der Kontrolle der Vollständigkeit der Steuerberechnung haben die Finanzbehörden nur in folgenden Fällen das Recht, die Richtigkeit der Anwendung von Preisen für Transaktionen zu überprüfen:

1) zwischen voneinander abhängigen Personen;

2) bei Warenbörsen-(Tausch-)Transaktionen;

3) bei Außenhandelsgeschäften;

4) wenn innerhalb kurzer Zeit eine Abweichung von mehr als 20 Prozent nach oben oder unten vom Preisniveau des Steuerpflichtigen für identische (ähnliche) Waren (Werke, Dienstleistungen) vorliegt.

3. In den Fällen des Absatzes 2 dieses Artikels, wenn die Preise für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen von den Parteien des Geschäfts um mehr als 20 Prozent des Marktpreises identischer (ähnlicher) Waren nach oben oder unten abweichen ( Bauarbeiten oder Dienstleistungen), hat die Steuerbehörde das Recht, eine begründete Entscheidung über die zusätzliche Veranlagung von Steuern und Bußgeldern zu treffen, die so berechnet werden, als ob die Ergebnisse dieser Transaktion auf der Grundlage der Marktpreise für die betreffenden Waren bewertet worden wären , Werke oder Dienstleistungen.

Der Marktpreis wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen in den Absätzen 4-11 dieses Artikels bestimmt. Dabei werden die üblichen Preisaufschläge bzw. Abschläge beim Abschluss von Geschäften zwischen unabhängigen Parteien berücksichtigt. Insbesondere Rabatte aufgrund von:

saisonale und andere Schwankungen der Verbrauchernachfrage nach Gütern (Arbeit, Dienstleistungen);

Verlust von Qualität oder anderen Konsumeigenschaften durch Waren;

Ablauf (Annäherung an das Verfallsdatum) der Haltbarkeit oder Verkauf von Waren;

Marketingpolitik, auch bei der Werbung für neue Produkte auf Märkten, die keine Analoga haben, sowie bei der Werbung für Waren (Bauwerke, Dienstleistungen) auf neuen Märkten;

die Umsetzung von Prototypen und Warenmustern, um die Verbraucher damit vertraut zu machen.

4. Der Marktpreis eines Produkts (Arbeit, Dienstleistung) ist der Preis, der sich während des Zusammenwirkens von Angebot und Nachfrage auf dem Markt für identische (und mangels homogene) Güter (Arbeit, Dienstleistungen) in vergleichbaren wirtschaftlichen ( kommerziellen) Bedingungen.

5. Der Markt für Waren (Werke, Dienstleistungen) ist die Zirkulationssphäre dieser Waren (Werke, Dienstleistungen), bestimmt aufgrund der Fähigkeit des Käufers (Verkäufers), die Waren (Werke, Dienstleistungen) tatsächlich zu kaufen (zu verkaufen) dem Käufer am nächsten ohne erhebliche zusätzliche Kosten (für den Verkäufer) das Territorium der Russischen Föderation oder außerhalb der Russischen Föderation.

6. Identische Waren sind Waren, die die gleichen für sie charakteristischen Grundmerkmale aufweisen.

Bei der Bestimmung der Warenidentität werden unter anderem die physischen Eigenschaften, die Qualität und der Ruf auf dem Markt, das Ursprungsland und der Hersteller berücksichtigt. Bei der Bestimmung der Produktidentität dürfen geringfügige Unterschiede im Aussehen nicht berücksichtigt werden.

7. Homogene Waren sind Waren, die zwar nicht identisch sind, aber ähnliche Eigenschaften aufweisen und aus ähnlichen Bestandteilen bestehen, die es ihnen ermöglichen, die gleichen Funktionen zu erfüllen und (oder) kommerziell austauschbar zu sein.

Bei der Feststellung der Homogenität von Waren werden insbesondere deren Qualität, das Vorhandensein einer Marke, die Bekanntheit auf dem Markt, das Herkunftsland berücksichtigt.

Der Absatz ist ausgeschlossen. - Bundesgesetz vom 09.07.1999 N 154-FZ.

8. Bei der Ermittlung der Marktpreise für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen werden Transaktionen zwischen nicht voneinander abhängigen Personen berücksichtigt. Transaktionen zwischen verbundenen Parteien können nur berücksichtigt werden, wenn die gegenseitige Abhängigkeit dieser Parteien die Ergebnisse dieser Transaktionen nicht beeinflusst hat.

9. Bei der Ermittlung der Marktpreise eines Produkts, Werks oder einer Dienstleistung werden Informationen über zum Zeitpunkt des Verkaufs dieses Produkts, Werks oder Dienstleistung abgeschlossene Geschäfte mit identischen (ähnlichen) Waren, Werken oder Dienstleistungen zu vergleichbaren Bedingungen berücksichtigt. Insbesondere solche Geschäftsbedingungen wie die Menge (das Volumen) der gelieferten Waren (zB das Volumen einer Sendung), die Erfüllungsbedingungen, die bei derartigen Geschäften üblichen Zahlungsbedingungen sowie andere angemessene Bedingungen die sich auf die Preise auswirken können, werden berücksichtigt.

Gleichzeitig werden die Bedingungen von Geschäften auf dem Markt für identische (und in deren Abwesenheit homogene) Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen als vergleichbar anerkannt, wenn der Unterschied zwischen diesen Bedingungen entweder den Preis dieser Waren, Bauleistungen nicht wesentlich beeinflusst oder Dienstleistungen oder können durch Nachträge berücksichtigt werden.

10. Ausgeschlossen. - Bundesgesetz vom 09.07.1999 N 154-FZ.

10. Fehlen auf dem relevanten Markt für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen Transaktionen für identische (homogene) Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen oder mangels Angebot an solchen Waren, Werken oder Dienstleistungen auf diesem Markt, sowie wenn es Ist die Ermittlung der entsprechenden Preise aufgrund fehlender oder unzugänglicher Informationsquellen zur Ermittlung des Marktpreises nicht möglich, wird die Preisfolgemethode verwendet, bei der der Marktpreis der vom Verkäufer verkauften Waren, Werke oder Dienstleistungen als Differenz in der Preis, zu dem diese Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen vom Käufer dieser Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen bei ihrem späteren Verkauf (Weiterverkauf) verkauft werden, und die in ähnlichen Fällen üblichen Kosten, die diesem Käufer beim Weiterverkauf entstehen (ausgenommen der Preis, zu dem die Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen vom angegebenen Käufer vom Verkäufer gekauft wurden) und die Werbung für die vom Käufer erworbenen Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen auf dem Markt sowie den üblichen Gewinn des Käufers für den gegebenen Tätigkeitsbereich.

Ist die Anwendung des Preisfolgeverfahrens nicht möglich (insbesondere mangels Informationen über den Preis der vom Käufer nachveräußerten Waren, Werk- oder Dienstleistungen), kommt das Anschaffungskostenverfahren zur Anwendung, bei dem der Marktpreis der Ware, Die vom Verkäufer verkauften Werke oder Dienstleistungen bestimmen sich als Summe der angefallenen Kosten und des für den jeweiligen Tätigkeitsbereich üblichen Gewinns. Dies berücksichtigt die direkten und indirekten Kosten der Herstellung (Kauf) und (oder) des Verkaufs von Waren, Werken oder Dienstleistungen, Transport-, Lager-, Versicherungs- und ähnliche Kosten, die in solchen Fällen üblich sind.

11. Bei der Ermittlung und Anerkennung des Marktpreises einer Ware, eines Werks oder einer Dienstleistung werden offizielle Informationsquellen über Marktpreise für Waren, Werke oder Dienstleistungen sowie Börsenkurse verwendet.

12. Bei der Prüfung eines Falles hat das Gericht das Recht, alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Bestimmung des Ergebnisses der Transaktion von Bedeutung sind, wobei dies nicht auf die in den Absätzen 4-11 dieses Artikels aufgeführten Umstände beschränkt ist.

13. Beim Verkauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) zu staatlich regulierten Preisen (Tarifen), die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt wurden, werden die angegebenen Preise (Tarife) für Steuerzwecke akzeptiert.

14. Die in den Absätzen 3 und 10 dieses Artikels vorgesehenen Bestimmungen sind bei der Bestimmung der Marktpreise von Finanzinstrumenten von Termingeschäften und der Marktpreise von Wertpapieren unter Berücksichtigung der in Kapitel 23 dieses Kodex "Persönlich" vorgesehenen Besonderheiten anzuwenden Einkommensteuer" und Kapitel 25 dieses Gesetzbuches "Steuer auf den Gewinn von Organisationen".

Steuernummer, N 146-FZ | Kunst. 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation

Artikel 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Grundsätze zur Ermittlung des Preises von Waren, Werken oder Dienstleistungen für steuerliche Zwecke (aktuelle Version)

1. Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, gelten die von den Parteien der Transaktion angegebenen Preise für Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen für steuerliche Zwecke. Bis zum Beweis des Gegenteils wird davon ausgegangen, dass dieser Preis den Marktpreisen entspricht.

2. Bei der Kontrolle der Vollständigkeit der Steuerberechnung haben die Finanzbehörden nur in folgenden Fällen das Recht, die Richtigkeit der Anwendung von Preisen für Transaktionen zu überprüfen:

1) zwischen voneinander abhängigen Personen;

2) bei Warenbörsen-(Tausch-)Transaktionen;

3) bei Außenhandelsgeschäften;

4) wenn innerhalb kurzer Zeit eine Abweichung von mehr als 20 Prozent nach oben oder unten vom Preisniveau des Steuerpflichtigen für identische (ähnliche) Waren (Werke, Dienstleistungen) vorliegt.

3. In den Fällen des Absatzes 2 dieses Artikels, wenn die Preise für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen von den Parteien des Geschäfts um mehr als 20 Prozent des Marktpreises identischer (ähnlicher) Waren nach oben oder unten abweichen ( Bauarbeiten oder Dienstleistungen), hat die Steuerbehörde das Recht, eine begründete Entscheidung über die zusätzliche Veranlagung von Steuern und Bußgeldern zu treffen, die so berechnet werden, als ob die Ergebnisse dieser Transaktion auf der Grundlage der Marktpreise für die betreffenden Waren bewertet worden wären , Werke oder Dienstleistungen.

Der Marktpreis wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen in den Absätzen 4-11 dieses Artikels bestimmt. Dabei werden die üblichen Preisaufschläge bzw. Abschläge beim Abschluss von Geschäften zwischen unabhängigen Parteien berücksichtigt. Insbesondere Rabatte aufgrund von:

saisonale und andere Schwankungen der Verbrauchernachfrage nach Gütern (Arbeit, Dienstleistungen);

Verlust von Qualität oder anderen Konsumeigenschaften durch Waren;

Ablauf (Annäherung an das Verfallsdatum) der Haltbarkeit oder Verkauf von Waren;

Marketingpolitik, auch bei der Werbung für neue Produkte auf Märkten, die keine Analoga haben, sowie bei der Werbung für Waren (Bauwerke, Dienstleistungen) auf neuen Märkten;

die Umsetzung von Prototypen und Warenmustern, um die Verbraucher damit vertraut zu machen.

4. Der Marktpreis eines Produkts (Arbeit, Dienstleistung) ist der Preis, der sich während des Zusammenwirkens von Angebot und Nachfrage auf dem Markt für identische (und mangels homogene) Güter (Arbeit, Dienstleistungen) in vergleichbaren wirtschaftlichen ( kommerziellen) Bedingungen.

5. Der Markt für Waren (Werke, Dienstleistungen) ist die Zirkulationssphäre dieser Waren (Werke, Dienstleistungen), bestimmt aufgrund der Fähigkeit des Käufers (Verkäufers), die Waren (Werke, Dienstleistungen) tatsächlich zu kaufen (zu verkaufen) dem Käufer am nächsten ohne erhebliche zusätzliche Kosten (für den Verkäufer) das Territorium der Russischen Föderation oder außerhalb der Russischen Föderation.

6. Identische Waren sind Waren, die die gleichen für sie charakteristischen Grundmerkmale aufweisen.

Bei der Bestimmung der Warenidentität werden unter anderem die physischen Eigenschaften, die Qualität und der Ruf auf dem Markt, das Ursprungsland und der Hersteller berücksichtigt. Bei der Bestimmung der Produktidentität dürfen geringfügige Unterschiede im Aussehen nicht berücksichtigt werden.

7. Homogene Waren sind Waren, die zwar nicht identisch sind, aber ähnliche Eigenschaften aufweisen und aus ähnlichen Bestandteilen bestehen, die es ihnen ermöglichen, die gleichen Funktionen zu erfüllen und (oder) kommerziell austauschbar zu sein.

Bei der Feststellung der Homogenität von Waren werden insbesondere deren Qualität, das Vorhandensein einer Marke, die Bekanntheit auf dem Markt, das Herkunftsland berücksichtigt.

Der Absatz ist ausgeschlossen. - Bundesgesetz vom 09.07.1999 N 154-FZ.

8. Bei der Ermittlung der Marktpreise für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen werden Transaktionen zwischen nicht voneinander abhängigen Personen berücksichtigt. Transaktionen zwischen verbundenen Parteien können nur berücksichtigt werden, wenn die gegenseitige Abhängigkeit dieser Parteien die Ergebnisse dieser Transaktionen nicht beeinflusst hat.

9. Bei der Ermittlung der Marktpreise eines Produkts, Werks oder einer Dienstleistung werden Informationen über zum Zeitpunkt des Verkaufs dieses Produkts, Werks oder Dienstleistung abgeschlossene Geschäfte mit identischen (ähnlichen) Waren, Werken oder Dienstleistungen zu vergleichbaren Bedingungen berücksichtigt. Insbesondere solche Geschäftsbedingungen wie die Menge (das Volumen) der gelieferten Waren (zB das Volumen einer Sendung), die Erfüllungsbedingungen, die bei derartigen Geschäften üblichen Zahlungsbedingungen sowie andere angemessene Bedingungen die sich auf die Preise auswirken können, werden berücksichtigt.

Gleichzeitig werden die Bedingungen von Geschäften auf dem Markt für identische (und in deren Abwesenheit homogene) Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen als vergleichbar anerkannt, wenn der Unterschied zwischen diesen Bedingungen entweder den Preis dieser Waren, Bauleistungen nicht wesentlich beeinflusst oder Dienstleistungen oder können durch Nachträge berücksichtigt werden.

10. Ausgeschlossen. - Bundesgesetz vom 09.07.1999 N 154-FZ.

10. Fehlen auf dem relevanten Markt für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen Transaktionen für identische (homogene) Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen oder mangels Angebot an solchen Waren, Werken oder Dienstleistungen auf diesem Markt, sowie wenn es Ist die Ermittlung der entsprechenden Preise aufgrund fehlender oder unzugänglicher Informationsquellen zur Ermittlung des Marktpreises nicht möglich, wird die Preisfolgemethode verwendet, bei der der Marktpreis der vom Verkäufer verkauften Waren, Werke oder Dienstleistungen als Differenz in der Preis, zu dem diese Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen vom Käufer dieser Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen bei ihrem späteren Verkauf (Weiterverkauf) verkauft werden, und die in ähnlichen Fällen üblichen Kosten, die diesem Käufer beim Weiterverkauf entstehen (ausgenommen der Preis, zu dem die Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen vom angegebenen Käufer vom Verkäufer gekauft wurden) und die Werbung für die vom Käufer erworbenen Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen auf dem Markt sowie den üblichen Gewinn des Käufers für den gegebenen Tätigkeitsbereich.

Ist die Anwendung des Preisfolgeverfahrens nicht möglich (insbesondere mangels Informationen über den Preis der vom Käufer nachveräußerten Waren, Werk- oder Dienstleistungen), kommt das Anschaffungskostenverfahren zur Anwendung, bei dem der Marktpreis der Ware, Die vom Verkäufer verkauften Werke oder Dienstleistungen bestimmen sich als Summe der angefallenen Kosten und des für den jeweiligen Tätigkeitsbereich üblichen Gewinns. Dies berücksichtigt die direkten und indirekten Kosten der Herstellung (Kauf) und (oder) des Verkaufs von Waren, Werken oder Dienstleistungen, Transport-, Lager-, Versicherungs- und ähnliche Kosten, die in solchen Fällen üblich sind.

11. Bei der Ermittlung und Anerkennung des Marktpreises einer Ware, eines Werks oder einer Dienstleistung werden offizielle Informationsquellen über Marktpreise für Waren, Werke oder Dienstleistungen sowie Börsenkurse verwendet.

12. Bei der Prüfung eines Falles hat das Gericht das Recht, alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Bestimmung des Ergebnisses der Transaktion von Bedeutung sind, wobei dies nicht auf die in den Absätzen 4-11 dieses Artikels aufgeführten Umstände beschränkt ist.

13. Beim Verkauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) zu staatlich regulierten Preisen (Tarifen), die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt wurden, werden die angegebenen Preise (Tarife) für Steuerzwecke akzeptiert.

14. Die in den Absätzen 3 und 10 dieses Artikels vorgesehenen Bestimmungen sind bei der Bestimmung der Marktpreise von Finanzinstrumenten von Termingeschäften und der Marktpreise von Wertpapieren unter Berücksichtigung der in Kapitel 23 dieses Kodex "Persönlich" vorgesehenen Besonderheiten anzuwenden Einkommensteuer" und Kapitel 25 dieses Gesetzbuches "Steuer auf den Gewinn von Organisationen".

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Kommentar zu Art. 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation

1. Der kommentierte Artikel befasst sich mit den Grundsätzen der steuerlichen Preisfestsetzung für Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen.

Nach Absatz 1 der Kunst. 424 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation wird der Preis im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien der Transaktion festgelegt, was dem Grundsatz der Vertragsfreiheit entspricht. Eine staatliche Preisregulierung ist nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen (bei natürlichen Monopolen, um den Wettbewerb zu schützen) zulässig. Eine Abweichung vom Marktpreis hat daher keinen Einfluss auf die Gültigkeit des abgeschlossenen Geschäfts. Der kommentierte Artikel der Abgabenordnung der Russischen Föderation befasst sich mit den steuerlichen Folgen der Transaktion. Aus steuerlicher Sicht von Bedeutung für die Steuerkontrolle ist die Motivation zur Festsetzung des Preises, die nach der wirtschaftlichen Lage und nicht mit dem Ziel der Reduzierung der Steuerbelastung festgesetzt werden sollte.

Das Konzept des Marktpreises für Steuerzwecke ist mit dem Konzept der Verrechnungspreise verwandt. Der Begriff des Verrechnungspreises wird heute in der Regel für Transaktionen zwischen nahestehenden Personen (zB innerhalb einer Holding) verwendet, deren Festsetzung von Erwägungen des allgemeinen Nutzens für die gesamte Unternehmensgruppe und nicht für die Parteien der Transaktion.

Gemäß dem Grundsatz der Treu und Glaubensvermutung des Steuerpflichtigen (Artikel 3 Absatz 7; Artikel 108 Absatz 6 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) gilt die Vermutung der Übereinstimmung des Vertragspreises mit dem Marktpreisniveau festgestellt wurde, wonach bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen wird, dass der Transaktionspreis dem Marktpreis entspricht. Die Beweislast liegt bei den Steuerbehörden.

Ungewöhnliche, nicht marktgerechte Preise bei Transaktionen zwischen Personen, die nicht steuerabhängig voneinander abhängig sind, können auf die Anwendung eines Steuerhinterziehungsprogramms hinweisen, ein Versuch, die Steuerlast unangemessen zu reduzieren. Steuerhinterziehung durch zu niedrige Preise ist beispielsweise bei Transaktionen in internen und externen Offshore-Zonen, bei der Nutzung von Fly-by-night-Firmen und in anderen Fällen möglich.

2. Bei der Kontrolle der Vollständigkeit der Steuerberechnung dürfen die Finanzbehörden den Preis von Gütern (Arbeit, Dienstleistungen) in Frage stellen und die Richtigkeit der Anwendung von Transaktionspreisen nur in folgenden Fällen überprüfen:

1) bei Transaktionen zwischen nahestehenden Personen.

Die Abgabenordnung der Russischen Föderation enthält einen besonderen Abschnitt V.1 „Interdependente Personen, allgemeine Preis- und Steuerbestimmungen, Steuerkontrolle im Zusammenhang mit Transaktionen zwischen verbundenen Parteien, eine Preisvereinbarung“. Dieser Abschnitt regelt die Besteuerung von Transaktionen zwischen verbundenen Parteien, legt die Methoden fest, die in diesem Fall verwendet werden, und regelt andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit verbundenen Parteien. Personen werden für die Zwecke der Besteuerung als voneinander abhängig anerkannt, deren Eigentümlichkeiten der Beziehung zwischen ihnen die Bedingungen und (oder) die Ergebnisse der von diesen Personen getätigten Transaktionen und (oder) die wirtschaftlichen Ergebnisse der Tätigkeit dieser Personen oder der Tätigkeiten der von ihnen vertretenen Personen.

Interdependent sind insbesondere:

Organisationen, wenn der Anteil der direkten oder indirekten Beteiligung einer Organisation an einer anderen 25 Prozent überschreitet;

Eine Person und eine Organisation, wenn der Anteil ihrer direkten oder indirekten Beteiligung an der Organisation mehr als 25 Prozent beträgt;

Organisationen, wenn dieselbe Person direkt oder indirekt an diesen Organisationen beteiligt ist und ihr Anteil an jeder Organisation mehr als 25 Prozent beträgt;

Eine Organisation und eine Person, die befugt ist, das alleinige Exekutivorgan dieser Organisation zu ernennen (zu wählen) oder mindestens 50 Prozent des kollegialen Exekutivorgans dieser Organisation zu ernennen (zu wählen);

Organisationen, deren einzige Organe oder mindestens 50 Prozent der Zusammensetzung des kollegialen Exekutivorgans auf Beschluss derselben Person (einer natürlichen Person zusammen mit ihren voneinander abhängigen Personen) ernannt oder gewählt werden;

Organisationen, in denen mehr als 50 Prozent der Zusammensetzung des kollegialen Exekutivorgans aus denselben Personen sowie voneinander abhängigen Personen bestehen;

Organisation und Person, die die Befugnisse ihres einzigen Exekutivorgans ausübt;

Organisationen, in denen die Befugnisse des alleinigen Exekutivorgans von derselben Person ausgeübt werden;

Organisationen und (oder) Einzelpersonen für den Fall, dass der Anteil der direkten Beteiligung jeder vorherigen Person an jeder nachfolgenden Organisation mehr als 50 Prozent beträgt;

Einzelpersonen für den Fall, dass eine Person einer anderen Person aufgrund offizieller Stellung untergeordnet ist;

Eine Person, ihr Ehepartner, ihre Eltern (einschließlich Adoptiveltern), Kinder (einschließlich Adoptiveltern), Voll- und Halbgeschwister, Vormund (Pflege) und Mündel.

Organisationen können aus anderen in der Abgabenordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung als voneinander abhängig anerkannt werden, wenn die Beziehung zwischen diesen Personen die Ergebnisse von Geschäften zum Verkauf von Waren, Werken und Dienstleistungen beeinflussen kann . Nach der Rechtsprechung, zum Beispiel, um den Preis eines Leasinggeschäfts zu bestimmen, können ein Leasingnehmer und ein Untermieter mit verbundenen Parteien verbunden sein (Definition des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 14. November 2011 N VAS-11772/11 );

2) bei Warenbörsen-(Tausch-)Transaktionen.

  • Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: Beschluss N 301-KG15-11041, Justizkollegium für Wirtschaftsstreitigkeiten, Kassation

    Nach Auswertung der in den Fallmaterialien vorgelegten Beweise, die sich an den Artikeln 40, 143, 169, 171, 172, 246, 252 der Abgabenordnung der Russischen Föderation orientieren, hat das Berufungsgericht die angegebenen Ergebnisse der Einsichtnahme als rechtmäßig anerkannt und abgelehnt den Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden ...

  • + Mehr ...

    1. Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, gelten die von den Parteien der Transaktion angegebenen Preise für Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen für steuerliche Zwecke. Bis zum Beweis des Gegenteils wird davon ausgegangen, dass dieser Preis den Marktpreisen entspricht.

    2. Bei der Kontrolle der Vollständigkeit der Steuerberechnung haben die Finanzbehörden nur in folgenden Fällen das Recht, die Richtigkeit der Anwendung von Preisen für Transaktionen zu überprüfen:

    1) zwischen voneinander abhängigen Personen;

    2) bei Warenbörsen-(Tausch-)Transaktionen;

    3) bei Außenhandelsgeschäften;

    4) wenn innerhalb kurzer Zeit eine Abweichung von mehr als 20 Prozent nach oben oder unten vom Preisniveau des Steuerpflichtigen für identische (ähnliche) Waren (Werke, Dienstleistungen) vorliegt.

    3. In den Fällen des Absatzes 2 dieses Artikels, wenn die Preise für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen von den Parteien des Geschäfts um mehr als 20 Prozent des Marktpreises identischer (ähnlicher) Waren nach oben oder unten abweichen ( Bauarbeiten oder Dienstleistungen), hat die Steuerbehörde das Recht, eine begründete Entscheidung über die zusätzliche Veranlagung von Steuern und Bußgeldern zu treffen, die so berechnet werden, als ob die Ergebnisse dieser Transaktion auf der Grundlage der Marktpreise für die betreffenden Waren bewertet worden wären , Werke oder Dienstleistungen.

    Der Marktpreis wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen in den Absätzen 4-11 dieses Artikels bestimmt. Dabei werden die üblichen Preisaufschläge bzw. Abschläge beim Abschluss von Geschäften zwischen unabhängigen Parteien berücksichtigt. Insbesondere Rabatte aufgrund von:

    saisonale und andere Schwankungen der Verbrauchernachfrage nach Gütern (Arbeit, Dienstleistungen);

    Verlust von Qualität oder anderen Konsumeigenschaften durch Waren;

    Ablauf (Annäherung an das Verfallsdatum) der Haltbarkeit oder Verkauf von Waren;

    Marketingpolitik, auch bei der Werbung für neue Produkte auf Märkten, die keine Analoga haben, sowie bei der Werbung für Waren (Bauwerke, Dienstleistungen) auf neuen Märkten;

    die Umsetzung von Prototypen und Warenmustern, um die Verbraucher damit vertraut zu machen.

    4. Der Marktpreis eines Produkts (Arbeit, Dienstleistung) ist der Preis, der sich während des Zusammenwirkens von Angebot und Nachfrage auf dem Markt für identische (und mangels homogene) Güter (Arbeit, Dienstleistungen) in vergleichbaren wirtschaftlichen ( kommerziellen) Bedingungen.

    5. Der Markt für Waren (Werke, Dienstleistungen) ist die Zirkulationssphäre dieser Waren (Werke, Dienstleistungen), bestimmt aufgrund der Fähigkeit des Käufers (Verkäufers), die Waren (Werke, Dienstleistungen) tatsächlich zu kaufen (zu verkaufen) dem Käufer am nächsten ohne erhebliche zusätzliche Kosten (für den Verkäufer) das Territorium der Russischen Föderation oder außerhalb der Russischen Föderation.

    6. Identische Waren sind Waren, die die gleichen für sie charakteristischen Grundmerkmale aufweisen.

    Bei der Bestimmung der Warenidentität werden unter anderem die physischen Eigenschaften, die Qualität und der Ruf auf dem Markt, das Ursprungsland und der Hersteller berücksichtigt. Bei der Bestimmung der Produktidentität dürfen geringfügige Unterschiede im Aussehen nicht berücksichtigt werden.

    7. Homogene Waren sind Waren, die zwar nicht identisch sind, aber ähnliche Eigenschaften aufweisen und aus ähnlichen Bestandteilen bestehen, die es ihnen ermöglichen, die gleichen Funktionen zu erfüllen und (oder) kommerziell austauschbar zu sein.

    Bei der Feststellung der Homogenität von Waren werden insbesondere deren Qualität, das Vorhandensein einer Marke, die Bekanntheit auf dem Markt, das Herkunftsland berücksichtigt.

    Der Absatz ist ausgeschlossen. - Bundesgesetz vom 09.07.1999 N 154-FZ.

    8. Bei der Ermittlung der Marktpreise für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen werden Transaktionen zwischen nicht voneinander abhängigen Personen berücksichtigt. Transaktionen zwischen verbundenen Parteien können nur berücksichtigt werden, wenn die gegenseitige Abhängigkeit dieser Parteien die Ergebnisse dieser Transaktionen nicht beeinflusst hat.

    9. Bei der Ermittlung der Marktpreise eines Produkts, Werks oder einer Dienstleistung werden Informationen über zum Zeitpunkt des Verkaufs dieses Produkts, Werks oder Dienstleistung abgeschlossene Geschäfte mit identischen (ähnlichen) Waren, Werken oder Dienstleistungen zu vergleichbaren Bedingungen berücksichtigt. Insbesondere solche Geschäftsbedingungen wie die Menge (das Volumen) der gelieferten Waren (zB das Volumen einer Sendung), die Erfüllungsbedingungen, die bei derartigen Geschäften üblichen Zahlungsbedingungen sowie andere angemessene Bedingungen die sich auf die Preise auswirken können, werden berücksichtigt.

    Gleichzeitig werden die Bedingungen von Geschäften auf dem Markt für identische (und in deren Abwesenheit homogene) Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen als vergleichbar anerkannt, wenn der Unterschied zwischen diesen Bedingungen entweder den Preis dieser Waren, Bauleistungen nicht wesentlich beeinflusst oder Dienstleistungen oder können durch Nachträge berücksichtigt werden.

    10. Ausgeschlossen. - Bundesgesetz vom 09.07.1999 N 154-FZ.

    10. Fehlen auf dem relevanten Markt für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen Transaktionen für identische (homogene) Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen oder mangels Angebot an solchen Waren, Werken oder Dienstleistungen auf diesem Markt, sowie wenn es Ist die Ermittlung der entsprechenden Preise aufgrund fehlender oder unzugänglicher Informationsquellen zur Ermittlung des Marktpreises nicht möglich, wird die Preisfolgemethode verwendet, bei der der Marktpreis der vom Verkäufer verkauften Waren, Werke oder Dienstleistungen als Differenz in der Preis, zu dem diese Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen vom Käufer dieser Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen bei ihrem späteren Verkauf (Weiterverkauf) verkauft werden, und die in ähnlichen Fällen üblichen Kosten, die diesem Käufer beim Weiterverkauf entstehen (ausgenommen der Preis, zu dem die Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen vom angegebenen Käufer vom Verkäufer gekauft wurden) und die Werbung für die vom Käufer erworbenen Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen auf dem Markt sowie den üblichen Gewinn des Käufers für den gegebenen Tätigkeitsbereich.

    Ist die Anwendung des Preisfolgeverfahrens nicht möglich (insbesondere mangels Informationen über den Preis der vom Käufer nachveräußerten Waren, Werk- oder Dienstleistungen), kommt das Anschaffungskostenverfahren zur Anwendung, bei dem der Marktpreis der Ware, Die vom Verkäufer verkauften Werke oder Dienstleistungen bestimmen sich als Summe der angefallenen Kosten und des für den jeweiligen Tätigkeitsbereich üblichen Gewinns. Dies berücksichtigt die direkten und indirekten Kosten der Herstellung (Kauf) und (oder) des Verkaufs von Waren, Werken oder Dienstleistungen, Transport-, Lager-, Versicherungs- und ähnliche Kosten, die in solchen Fällen üblich sind.

    11. Bei der Ermittlung und Anerkennung des Marktpreises einer Ware, eines Werks oder einer Dienstleistung werden offizielle Informationsquellen über Marktpreise für Waren, Werke oder Dienstleistungen sowie Börsenkurse verwendet.

    12. Bei der Prüfung eines Falles hat das Gericht das Recht, alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Bestimmung des Ergebnisses der Transaktion von Bedeutung sind, wobei dies nicht auf die in den Absätzen 4-11 dieses Artikels aufgeführten Umstände beschränkt ist.

    13. Beim Verkauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) zu staatlich regulierten Preisen (Tarifen), die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt wurden, werden die angegebenen Preise (Tarife) für Steuerzwecke akzeptiert.

    14. Die in den Absätzen 3 und 10 dieses Artikels vorgesehenen Bestimmungen sind bei der Bestimmung der Marktpreise von Finanzinstrumenten von Termingeschäften und der Marktpreise von Wertpapieren unter Berücksichtigung der in Kapitel 23 dieses Kodex "Persönlich" vorgesehenen Besonderheiten anzuwenden Einkommensteuer" und Kapitel 25 dieses Gesetzbuches "Steuer auf den Gewinn von Organisationen".


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    Artikel 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation:

    1. Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, gelten die von den Parteien der Transaktion angegebenen Preise für Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen für steuerliche Zwecke. Bis zum Beweis des Gegenteils wird davon ausgegangen, dass dieser Preis den Marktpreisen entspricht.

    2. Bei der Kontrolle der Vollständigkeit der Steuerberechnung haben die Finanzbehörden nur in folgenden Fällen das Recht, die Richtigkeit der Anwendung von Preisen für Transaktionen zu überprüfen:

    1) zwischen voneinander abhängigen Personen;
    2) bei Warenbörsen-(Tausch-)Transaktionen;
    3) bei Außenhandelsgeschäften;
    4) wenn innerhalb kurzer Zeit eine Abweichung von mehr als 20 Prozent nach oben oder unten vom Preisniveau des Steuerpflichtigen für identische (ähnliche) Waren (Werke, Dienstleistungen) vorliegt.

    3. In den Fällen des Absatzes 2 dieses Artikels, wenn die Preise für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen von den Parteien des Geschäfts um mehr als 20 Prozent des Marktpreises identischer (ähnlicher) Waren nach oben oder unten abweichen ( Bauarbeiten oder Dienstleistungen), hat die Steuerbehörde das Recht, eine begründete Entscheidung über die zusätzliche Veranlagung von Steuern und Bußgeldern zu treffen, die so berechnet werden, als ob die Ergebnisse dieser Transaktion auf der Grundlage der Marktpreise für die betreffenden Waren bewertet worden wären , Werke oder Dienstleistungen.

    Der Marktpreis wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen in den Absätzen 4-11 dieses Artikels bestimmt. Dabei werden die üblichen Preisaufschläge bzw. Abschläge beim Abschluss von Geschäften zwischen unabhängigen Parteien berücksichtigt. Insbesondere Rabatte aufgrund von:

    Saisonale und andere Schwankungen der Verbrauchernachfrage nach Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen);
    Verlust von Qualität oder anderen Konsumeigenschaften durch Waren;
    Ablauf (Annäherung an das Verfallsdatum) der Haltbarkeit oder Verkauf von Waren;
    Marketingpolitik, auch bei der Werbung für neue Produkte auf Märkten, die keine Analoga haben, sowie bei der Werbung für Waren (Bauwerke, Dienstleistungen) auf neuen Märkten;
    die Umsetzung von Prototypen und Warenmustern, um die Verbraucher damit vertraut zu machen.

    4. Der Marktpreis eines Produkts (Arbeit, Dienstleistung) ist der Preis, der sich während des Zusammenwirkens von Angebot und Nachfrage auf dem Markt für identische (und mangels homogene) Güter (Arbeit, Dienstleistungen) in vergleichbaren wirtschaftlichen ( kommerziellen) Bedingungen.

    5. Der Markt für Waren (Werke, Dienstleistungen) ist die Zirkulationssphäre dieser Waren (Werke, Dienstleistungen), bestimmt aufgrund der Fähigkeit des Käufers (Verkäufers), die Waren (Werke, Dienstleistungen) tatsächlich zu kaufen (zu verkaufen) dem Käufer am nächsten ohne erhebliche zusätzliche Kosten (für den Verkäufer) das Territorium der Russischen Föderation oder außerhalb der Russischen Föderation.

    6. Identische Waren sind Waren, die die gleichen für sie charakteristischen Grundmerkmale aufweisen.

    Bei der Bestimmung der Warenidentität werden unter anderem die physischen Eigenschaften, die Qualität und der Ruf auf dem Markt, das Ursprungsland und der Hersteller berücksichtigt. Bei der Bestimmung der Produktidentität dürfen geringfügige Unterschiede im Aussehen nicht berücksichtigt werden.

    7. Homogene Waren sind Waren, die zwar nicht identisch sind, aber ähnliche Eigenschaften aufweisen und aus ähnlichen Bestandteilen bestehen, die es ihnen ermöglichen, die gleichen Funktionen zu erfüllen und (oder) kommerziell austauschbar zu sein.

    Bei der Feststellung der Homogenität von Waren werden insbesondere deren Qualität, das Vorhandensein einer Marke, die Bekanntheit auf dem Markt, das Herkunftsland berücksichtigt.

    Der dritte Absatz wird gestrichen.

    8. Bei der Ermittlung der Marktpreise für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen werden Transaktionen zwischen nicht voneinander abhängigen Personen berücksichtigt. Transaktionen zwischen verbundenen Parteien können nur berücksichtigt werden, wenn die gegenseitige Abhängigkeit dieser Parteien die Ergebnisse dieser Transaktionen nicht beeinflusst hat.

    9. Bei der Ermittlung der Marktpreise eines Produkts, Werks oder einer Dienstleistung werden Informationen über zum Zeitpunkt des Verkaufs dieses Produkts, Werks oder Dienstleistung abgeschlossene Geschäfte mit identischen (ähnlichen) Waren, Werken oder Dienstleistungen zu vergleichbaren Bedingungen berücksichtigt. Berücksichtigt werden insbesondere solche Geschäftsbedingungen, wie die Menge (Volumen) der gelieferten Ware (zB das Volumen einer Sendung), Bedingungen, Zahlungsbedingungen, die bei Geschäften dieser Art üblich sind, sowie andere angemessene Bedingungen, die sich auf die Preise auswirken können. Gleichzeitig werden die Bedingungen von Geschäften auf dem Markt für identische (und in deren Abwesenheit homogene) Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen als vergleichbar anerkannt, wenn der Unterschied zwischen diesen Bedingungen entweder den Preis dieser Waren, Bauleistungen nicht wesentlich beeinflusst oder Dienstleistungen oder können durch Nachträge berücksichtigt werden.

    10. Fehlen auf dem relevanten Markt für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen Transaktionen für identische (homogene) Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen oder mangels Angebot an solchen Waren, Werken oder Dienstleistungen auf diesem Markt, sowie wenn es Ist die Ermittlung der entsprechenden Preise aufgrund fehlender oder unzugänglicher Informationsquellen zur Ermittlung des Marktpreises nicht möglich, wird die Preisfolgemethode verwendet, bei der der Marktpreis der vom Verkäufer verkauften Waren, Werke oder Dienstleistungen als Differenz in der Preis, zu dem diese Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen vom Käufer dieser Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen bei ihrem späteren Verkauf (Weiterverkauf) verkauft werden, und die in ähnlichen Fällen üblichen Kosten, die diesem Käufer beim Weiterverkauf entstehen (ausgenommen der Preis, zu dem die Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen vom angegebenen Käufer vom Verkäufer gekauft wurden) und die Werbung für die vom Käufer erworbenen Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen auf dem Markt sowie den üblichen Gewinn des Käufers für den gegebenen Tätigkeitsbereich.

    Ist die Anwendung des Preisfolgeverfahrens nicht möglich (insbesondere mangels Informationen über den Preis der vom Käufer nachveräußerten Waren, Werk- oder Dienstleistungen), kommt das Anschaffungskostenverfahren zur Anwendung, bei dem der Marktpreis der Ware, Die vom Verkäufer verkauften Werke oder Dienstleistungen bestimmen sich als Summe der angefallenen Kosten und des für den jeweiligen Tätigkeitsbereich üblichen Gewinns. Dabei werden die direkten und indirekten Kosten der Herstellung (des Erwerbs) und (oder) des Verkaufs von Waren, Werken oder Dienstleistungen, Transport-, Lager- und ähnliche Kosten, die in solchen Fällen üblich sind, berücksichtigt.

    11. Bei der Ermittlung und Anerkennung des Marktpreises einer Ware, eines Werks oder einer Dienstleistung werden offizielle Informationsquellen über Marktpreise für Waren, Werke oder Dienstleistungen sowie Börsenkurse verwendet.

    12. Bei der Prüfung eines Falles hat das Gericht das Recht, alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Bestimmung des Ergebnisses der Transaktion von Bedeutung sind, wobei dies nicht auf die in den Absätzen 4-11 dieses Artikels aufgeführten Umstände beschränkt ist.

    13. Beim Verkauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) zu staatlich regulierten Preisen (Tarifen), die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt wurden, werden die angegebenen Preise (Tarife) für Steuerzwecke akzeptiert.

    14. Die in den Absätzen 3 und 10 dieses Artikels vorgesehenen Bestimmungen werden bei der Bestimmung der Marktpreise von Termingeschäften und der Marktpreise von Wertpapieren unter Berücksichtigung der in Kapitel 23 dieses Gesetzbuchs "Personensteuer" vorgesehenen Besonderheiten angewendet. und Kapitel 25 dieses Code of "Organisationen".

    Kunst. 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation: der offizielle Text

    Kunst. 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation: Fragen und Antworten

    Kunst. 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation legt die Grundsätze fest, nach denen russische Unternehmen Preise für Waren, Bauarbeiten oder Dienstleistungen festlegen sollen, die sich direkt auf die Bildung der Steuerbemessungsgrundlage auswirken. Sprechen wir über die wichtigsten Bestimmungen dieses Artikels sowie über andere Abschnitte der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die ihnen entsprechen.

    Was ist der Kern der Bestimmungen von Artikel 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation?

    V Artikel 40 der Abgabenordnung RF enthält die Normen, die Steuerzahler bei der Ermittlung der Verkaufspreise für verkaufte Waren oder Dienstleistungen und erbrachte Leistungen einhalten müssen. Der Gesetzgeber lässt den Parteien dieser Rechtsbeziehungen eine private Preisverhandlung zu. Bis zum Beweis des Gegenteils werden die entsprechenden Preise als Marktpreise anerkannt (Artikel 40 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

    Der Gesetzgeber in den Bestimmungen des Art. 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation gibt dem Föderalen Steuerdienst Russlands das Recht, die Rechtmäßigkeit der Preisfestsetzung sowie deren Übereinstimmung mit Marktpreisen im Rahmen der Kontrolle der Richtigkeit der Steuerberechnung in Bezug auf:

    • Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen;
    • Tauschverträge;
    • Außenhandelstransaktionen;
    • Transaktionen, bei denen der Preis innerhalb kurzer Zeit um mehr als 20 % von den vom Steuerzahler festgesetzten Preisen für ähnliche Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten abweicht.

    Die FTS kann, nachdem sie festgestellt hat, dass der Steuerzahler die Preise unangemessen zu niedrig oder zu hoch angesetzt hat, aufgrund einer Erhöhung oder Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage zusätzliche Steuern und Strafen erheben. Die Steuerverwaltung legt die Preise in erster Linie nach Kriterien fest, die für das Marktsegment typisch sind, in dem der Steuerpflichtige tätig ist. Wenn ein Unternehmen Waren zu staatlichen Preisen (Zöllen) verkauft, werden die Rechtsakte, in denen sie verzeichnet sind, zum Maßstab für den Bundessteuerdienst.

    Die Besonderheiten der Bestimmungen des Art. 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, da sie teilweise den Normen anderer föderaler Rechtsquellen entsprechen, insbesondere Abschnitt V.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, der die Regeln für die Ausübung der Steuerkontrolle in Bezug auf voneinander abhängige Einheiten sowie Änderungen des Bundesgesetzes Nr. 1).

    Das erwähnte Merkmal bestimmt das Eintreten einer Situation, in der einige Bestimmungen Kunst. 40 NK RF erhält tatsächlich den Status ungültig. Lassen Sie uns diesen Aspekt genauer untersuchen.

    Machen Sie die Bestimmungen von Art. 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation volle Rechtskraft?

    In Absatz 6 der Kunst. 4 des Gesetzes Nr. 227-FZ besagt, dass die Bestimmungen des Art. 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes, dh ab dem 1. Januar 2012, gelten nur für die Rechtsbeziehungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes von Firmen, die für OSN.

    In Fachkreisen herrscht eine weit verbreitete Auffassung, wonach dieser Wortlaut wie folgt zu verstehen ist: Wenn das Unternehmen nicht für DOS arbeitet, dann gelten die Bestimmungen des Art. 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation auf Transaktionen mit ihrer Beteiligung, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, sind nicht anwendbar.

    Steuerprüfungen vor Ort - dabei werden Preisabweichungen aufgedeckt - können innerhalb von 3 Jahren nach dem Berichtszeitraum durchgeführt werden (Artikel 89 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Das heißt, wenn Sie sich an die angegebene Auslegung der Bestimmungen von Absatz 6 der Kunst halten. 4 des Gesetzes Nr. 227 kann seit 2015 keine Organisation vom Eidgenössischen Steuerdienst nach den Kriterien von Art. 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

    Die Struktur des RF-Steuergesetzbuches enthält, wie oben erwähnt, Abschnitt V.1, eingeführt durch das Gesetz Nr. 227-FZ. Tatsächlich wird es die einzige Quelle von Normen im Zusammenhang mit der Kontrolle der Preisgestaltung durch den Föderalen Steuerdienst, die von den Steuerzahlern durchgeführt wird.

    Welche Firmen können also vom Eidgenössischen Steuerdienst überprüft werden? Welche wiederum sind rechtlich vor der Kontrolle durch die Steuerbehörden geschützt?

    Der Gesetzgeber, in der Summe der Bestimmungen dieser Elemente der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Art. 40, Absatz 4 von Art. 89, Abschnitt V.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) und des Gesetzes Nr. 227 -FZ, schränkt den Kreis der Personen, deren Tätigkeiten der Eidgenössische Steuerdienst auf die Richtigkeit der Preise prüfen kann, erheblich ein und betrachtet als solche die sogenannten Interdependenten sowie diesen gleichgestellt.

    Unternehmen, die nicht zu den genannten Kategorien von Steuerpflichtigen gehören, unterliegen im Allgemeinen keiner Preisprüfung durch den Federal Tax Service. Darüber hinaus ist Satz 1 der Kunst. 105,3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation besagt, dass der Gesetzgeber Preise bei Transaktionen mit Beteiligung von Personen, die nicht voneinander abhängig sind, als Marktpreise ansieht. Das heißt, diese Subjekte der Rechtsbeziehungen, die auf einem wörtlichen Verständnis der Bestimmungen der Abgabenordnung der Russischen Föderation basieren, müssen den Steuerbehörden grundsätzlich nichts nachweisen.

    Wenn wir die Frage der gesetzlichen Regelung der Steuerkontrolle in Bezug auf die Preisgestaltung aufwerfen, haben wir das Recht, über die Kontinuität der Normen der Abgabenordnung der Russischen Föderation zu sprechen. Einerseits sind die Bestimmungen des Art. 40 der Abgabenordnung der Russischen Föderation funktioniert eigentlich nicht (wenn Sie sich, wie oben erwähnt, an die weit verbreitete Auslegung der Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 227-FZ halten). Andererseits können wir die Tatsache verfolgen, dass einige der Bestimmungen dieses Artikels der Abgabenordnung der Russischen Föderation (z der Russischen Föderation, nämlich in Abschnitt V.1.

    Aus der Sicht der Bildung von Rechtsgrundlagen für die FTS zur Überprüfung der von den russischen Steuerzahlern festgesetzten Preise ist daher heute die wichtigste Rechtskategorie die Interdependenz der Rechtssubjekte. Was sind seine Hauptkriterien?

    Welche Unternehmen gelten als voneinander abhängig?

    Der Verkäufer und der Käufer werden als voneinander abhängig anerkannt, und der Bundessteuerdienst kann in Bezug auf sie eine Preisprüfung einleiten, wenn:

    • ein Rechtssubjekt besitzt mehr als 25 % des Vermögens eines anderen (wobei der Eigentümer des entsprechenden Anteils sowohl eine juristische Person als auch eine natürliche Person sein kann);
    • dieselbe juristische oder natürliche Person besitzt mehr als 25 % der Vermögenswerte des Verkäufers und des Käufers;
    • der Verkäufer (oder Käufer) ist befugt, den Generaldirektor der Gegenpartei oder 50% oder mehr der Zusammensetzung des kollegialen Leitungsorgans, des Verwaltungsrats, zu ernennen;
    • ein und dieselbe Person hat das Recht, einen Generaldirektor zu ernennen oder 50% oder mehr des kollegialen Leitungsorgans des Verkäufers und des Käufers zu bilden;
    • Personen, die das kollegiale Leitungsorgan des Verkäufers zu mehr als 50 % bilden, bilden gleichzeitig mehr als 50 % der Zusammensetzung des entsprechenden Organs der Käuferfirma;
    • Kauf und Verkauf erfolgen zwischen dem Unternehmen und seinem CEO;
    • der Kauf und Verkauf erfolgt zwischen Unternehmen, in denen die Position des Generaldirektors von derselben Person ausgeübt wird;
    • ein Rechtssubjekt besitzt 50 % oder mehr der Vermögenswerte eines anderen, der wiederum 50 % oder mehr des Vermögens seiner Gegenpartei besitzt - in diesem Fall treten 3 voneinander abhängige Personen auf;
    • der Verkäufer und der Käufer sind natürliche Personen und einer kraft seiner amtlichen Stellung ist dem anderen untergeordnet;
    • Verkäufer und Käufer sind natürliche Personen und einer ist der andere Elternteil, Ehegatte, Bruder oder Schwester, Vormund.

    Diese Kriterien sind in Absatz 2 der Kunst enthalten. 105,1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Das Gericht kann andere Gründe für die Anerkennung der Gegenstände der Rechtsbeziehungen als voneinander abhängig anerkennen (Artikel 105 Absatz 1 Klausel 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Gleichzeitig muss die Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer folgende Kriterien erfüllen:

    • die Beziehungen zwischen den Subjekten bestimmen den Einfluss auf die Bedingungen und Ergebnisse der Transaktionen, die wirtschaftlichen Ergebnisse ihrer Tätigkeit oder die von ihnen vertretenen Personen;
    • in den Beziehungen zwischen den Subjekten wird der Einfluss verfolgt, am Beispiel der Beteiligung eines Subjekts am Kapital eines anderen beobachtet, das Vorhandensein von Vereinbarungen zwischen ihnen oder andere Anzeichen dafür, dass das erste Subjekt die Entscheidungsfindung des zweiten beeinflusst .

    Transaktionen, die zwischen Unternehmen durchgeführt werden, die interdependenten gleichgestellt sind, werden erfasst:

    • Rechtsbeziehungen im Bereich des Außenhandels mit Waren des Welthandels;
    • Rechtsbeziehungen mit Beteiligung von Offshore-Gesellschaften;
    • Rechtsbeziehungen zwischen eindeutig voneinander abhängigen Personen, an denen ein Vermittler beteiligt ist, der keine wesentlichen Aufgaben wahrnimmt, aber dazu beiträgt, den Anschein eines Geschäftsabschlusses unter Beteiligung interdependenter Einheiten zu erwecken.

    Lesen Sie mehr über die Kriterien für die Anerkennung von Unternehmen als voneinander abhängig im Material .

    Es sei darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass die Interdependenz festgestellt wird, allein nicht ausreicht, damit die FTS eine Entscheidung über eine steuerliche Prüfung der vom Steuerpflichtigen festgesetzten Preise treffen kann. Das Finanzamt muss berechtigte Gründe haben, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Gleichzeitig ist nur die Bundessteuerbehörde, also die Zentrale des Föderalen Steuerdienstes in Moskau, befugt, Kontrollen bei Steuerpflichtigen durchzuführen, deren Aktivitäten Verdacht erregen. Die Gebietsinspektorate sind hierzu nicht berechtigt.

    Was könnte der Grund für die FTS sein, die von der Firma festgelegten Preise zu überprüfen?

    Nach den geltenden Rechtsnormen ist das Interesse der Steuerbeamten am Unternehmen allein durch die Einhaltung der Kontrollierbarkeitskriterien der Transaktion prädestiniert. Darüber hinaus ist dieses Merkmal untrennbar mit dem Konzept der Interdependenz vereinbar. Das heißt, eine kontrollierte Transaktion wird in jedem Fall eine Transaktion sein, die von voneinander abhängigen Einheiten durchgeführt wird.

    Der Eidgenössische Steuerdienst kann die Kontrollierbarkeit feststellen und Preiskontrollen aus den in Art. 105.16 und 105.17 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

    Also, in Übereinstimmung mit Absatz 1 der Kunst. 105.16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation müssen die Steuerpflichtigen selbst den Föderalen Steuerdienst über Transaktionen informieren, die unter die in den Absätzen 2-7 der Kunst genannten Kriterien fallen. 105.14 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Dazu gehören die folgenden:

    • der Umsatz der entsprechenden Transaktionen für das Jahr überstieg 1 Milliarde Rubel;
    • mindestens ein Gegenstand der Transaktion UTII, ESHN anwendet und Verträge mit mindestens einer Firma schließt, die diese nicht verwendet;
    • Mindestens ein Gegenstand der Transaktion ist Teilnehmer an einem regionalen Investitionsprojekt und zahlt Steuern zu Vorzugssätzen.

    Ein weiterer möglicher Grund für die Einleitung einer Preisprüfung durch die Zentrale des Föderalen Steuerdienstes sind Meldungen über kontrollierte Transaktionen unter Beteiligung von voneinander abhängigen Personen, die bei Inspektionen oder Überwachungen durch regionale Strukturen des Departements entdeckt wurden (Artikel 105.16 Absatz 6 der Abgabenordnung vom Die Russische Föderation).

    Die Bestimmungen des Absatzes 1 der Kunst. 105.17 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sieht vor, dass Steuerprüfungen direkt von der Zentrale des Föderalen Steuerdienstes durchgeführt werden, bei denen die Tatsachen des Abschlusses kontrollierter Transaktionen unter Beteiligung voneinander abhängiger Einheiten aufgedeckt werden können.

    Finden Sie heraus, in welchen Fällen das Finanzamt die "Marktpreise" nicht anfechten kann.

    Lesen Sie mehr über die Gründe für die Anerkennung von Transaktionen als kontrolliert im Artikel .