Preiserhebung für ingenieurgeologische Untersuchungen 1999. Nachschlagewerk der Grundpreise für ingenieurgeologische und ingenieurökologische Untersuchungen für den Bau von JSC "PNIIS"


Bevor Sie einen elektronischen Antrag an das russische Bauministerium senden, lesen Sie bitte die unten aufgeführten Regeln für die Nutzung dieses interaktiven Dienstes.

1. Elektronische Anträge im Zuständigkeitsbereich des russischen Bauministeriums, ausgefüllt gemäß dem beigefügten Formular, werden zur Prüfung angenommen.

2. Ein elektronischer Einspruch kann eine Erklärung, Beschwerde, einen Vorschlag oder eine Bitte enthalten.

3. Elektronische Einsprüche, die über das offizielle Internetportal des Bauministeriums Russlands gesendet werden, werden zur Prüfung an die Abteilung für die Arbeit mit Einsprüchen von Bürgern übermittelt. Das Ministerium sorgt für eine objektive, umfassende und zeitnahe Prüfung der Anträge. Die Prüfung elektronischer Beschwerden ist kostenlos.

4. Gemäß dem Bundesgesetz vom 2. Mai 2006 N 59-FZ „Über das Verfahren zur Prüfung von Anträgen von Bürgern der Russischen Föderation“ werden elektronische Anträge innerhalb von drei Tagen registriert und je nach Inhalt an die Struktur gesendet Abteilungen des Ministeriums. Der Einspruch wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Registrierung geprüft. Ein elektronischer Einspruch, der Probleme enthält, deren Lösung nicht in die Zuständigkeit des russischen Bauministeriums fällt, wird innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Registrierung an die zuständige Stelle oder den zuständigen Beamten gesendet, zu dessen Zuständigkeit die Lösung der angesprochenen Probleme gehört den Einspruch, mit Mitteilung an den Bürger, der den Einspruch eingereicht hat.

5. Eine elektronische Beschwerde wird nicht berücksichtigt, wenn:
- das Fehlen des Vor- und Nachnamens des Antragstellers;
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- das Vorhandensein einer Frage im Text, auf die der Antragsteller bereits eine schriftliche Antwort in der Sache im Zusammenhang mit zuvor versandten Rechtsbehelfen erhalten hat.

6. Die Antwort an den Beschwerdeführer wird an die beim Ausfüllen des Formulars angegebene Postanschrift gesendet.

7. Bei der Prüfung einer Beschwerde ist es nicht gestattet, die darin enthaltenen Informationen sowie Informationen über das Privatleben eines Bürgers ohne seine Zustimmung weiterzugeben. Informationen über die personenbezogenen Daten von Bewerbern werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der russischen Gesetzgebung zu personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet.

8. Über die Website eingegangene Beschwerden werden zusammengefasst und der Leitung des Ministeriums zur Information vorgelegt. Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen werden periodisch in den Rubriken "für Anwohner" und "für Spezialisten" veröffentlicht.

Staatskomitee der Russischen Föderation

zur Wohnungs- und Baupolitik

(Gosstroy von Russland)

Leitfaden zum Grundpreis

für Ingenieurgeologie und Ingenieurumwelt

Erhebungen für den Bau

UDC 624.131.3.003.13: 338,5 (083,78)

ENTWICKELT vom Industrie- und Forschungsinstitut für Ingenieurvermessungen im Bauwesen (PNIIIS), Institut Hydroproject JSC, SPC Ingeodin, unter Beteiligung des Ausschusses für Architektur und Stadtplanung des Krasnodar-Territoriums, des Forschungsinstituts für Bauphysik der Russischen Akademie von Architektur und Bauwissenschaften.

EINFÜHRUNG durch die Abteilung für die Entwicklung der wissenschaftlichen und technischen Politik und Design- und Vermessungsarbeiten des Gosstroy of Russia

GENEHMIGT vom Staatskomitee der Russischen Föderation für Wohnungs- und Baupolitik (Schreiben vom 22. Juni 1998, Nr. 9-4/84).

ANGENOMMEN UND EINGEFÜHRT ab 01.01.1999 anstelle der Kapitel 12, 14, 15 und Tabelle 298 des Kapitels 17 der „Erhebung der Preise für Vermessungsarbeiten für den Investitionsbau, 1982; Nachschlagewerk der Grundpreise für Labortechnik und geologische Arbeiten, 1996 Nachschlagewerk Buch der Grundpreise für Bohrarbeiten bei ingenieurgeologischen Bauuntersuchungen, 1997; Nachschlagewerk der Grundpreise für bürotechnisch-geologische Arbeiten, 1997.

ALLGEMEINE ANWEISUNGEN

1. Nachschlagewerk der Grundpreise für ingenieurgeologische und ingenieurökologische Gutachten für das Bauwesen (im Folgenden „Nachschlagewerk“ genannt) wird zur Ermittlung der Grundkosten für ingenieurgeologische und ingenieurökologische Gutachten, Grundbaugutachten empfohlen Materialien und Wasserversorgungsquellen auf Grundwasserbasis bei Preisbildung in Vereinbarungen (Verträgen).

2. Dieses Handbuch richtet sich an Unternehmen (Organisationen) unterschiedlicher Organisations- und Rechtsform, die Vermessungsarbeiten durchführen und über eine Genehmigung zur Durchführung verfügen.

3. Das Verzeichnis enthält Grundpreise (im Folgenden „Preise“ genannt) für:

Aufklärungs- (Strecken-)Vermessung und Streckenbeobachtungen;

Bohrarbeiten;

Bergbauarbeiten;

Experimentelle Filterarbeiten, Felduntersuchungen von Böden und Probenahmen;

Laborarbeiten und -forschung;

Kameraarbeiten;

Diverse Arbeiten und Dienstleistungen;

Nebenarbeiten.

4. Die Preise werden auf der Grundlage der amtlichen Gehälter der Ingenieure und Techniker, der Tarifsätze der Arbeiter, der Material- und Dienstleistungskosten, der Abschreibungssätze des Anlagevermögens vom 01.01.91 unter Berücksichtigung der wesentlichen Bestimmungen über die Kostenzusammensetzung berechnet in den Produktionskosten (Arbeiten, Dienstleistungen) in der geänderten und ergänzten Fassung des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Juli 1995 Nr. 661 enthalten.

5. Die Preise werden in Übereinstimmung mit der Zusammensetzung, dem Umfang und der Technologie der Außendienst- und Büroarbeit berechnet, wobei die Erstellung von Berichtsunterlagen sichergestellt wird, die den Anforderungen von GOSTs und aktuellen behördlichen Dokumenten (genehmigt oder genehmigt von Gosstroy of Russia) entsprechen und optimal sind zur Ermittlung der Kosten dieser Arbeiten.

Die Preise für Feldarbeiten werden für die Durchführung dieser Arbeiten zu Speditionsbedingungen, d.h. B. bei der Zahlung von Reisekosten- oder Feldkostenzuschüssen an Mitarbeiter.

Die Preise für die Kamerabearbeitung von Erhebungsmaterialien und Laborarbeiten werden für deren Durchführung in einem Krankenhaus bereitgestellt, d.h. ohne Zahlung von Reisekostenzuschüssen oder Feldkostenzuschüssen an Mitarbeiter.

6. Die Preise werden in Rubel und für bestimmte Arten von Arbeiten als Bruch angegeben: über dem Strich - der Preis für die Feldarbeit, unter dem Strich - der Preis für die Kameraarbeit. In anderen Fällen werden die Preise für Feld- und Kameraarbeit separat angegeben.

Die unter Expeditionsbedingungen durchgeführte Primärverarbeitung des Untersuchungsmaterials ist in den Preisen für die Feldarbeit enthalten.

Die Preise beinhalten auch die Kosten für:

a) Einholen der Aufgabenstellung für die Erstellung von Umfragen;

b) Abstimmung mit dem Kunden des Programms (Bestellungen) von Umfragen und Vorbereitung der Vertragsdokumentation;

c) Vorbereitung, Überprüfung von Instrumenten, Werkzeugen, Ausrüstungen und metrologische Sicherung der Einheitlichkeit und Genauigkeit von Messgeräten;

d) interne Kontrolle und Annahme von Umfragematerialien;

e) Lieferung von Berichtsmaterialien von Umfragen an den Kunden.

7. Die Preise berücksichtigen nicht und werden zusätzlich gemäß den entsprechenden Tabellen (Standards) dieses Handbuchs bestimmt und die folgenden Kosten sind in den Kostenvoranschlägen vorgesehen:

a) innerbetrieblicher Transport;

b) externer Transport;

c) Organisation und Abwicklung der Arbeit in der Einrichtung;

d) Auswahl von Monolithen, Massenproben und Proben zur Analyse der Kontamination in Bezug auf chemische und bakteriologische Indikatoren;

e) Erstellung und Vereinbarung mit dem Kunden über das Programm (Auftrag) von Umfragen sowie Erstellung und Ausgabe eines technischen Berichts (Abschluss) an den Kunden;

f) Vorbereitung und Ausgabe von Zwischenmaterialien für Ingenieurvermessungen an den Kunden;

g) verschiedene Hilfsarbeiten (geotechnische Kontrolle, radiometrische Arbeiten, geodätische Arbeiten usw.);

h) Registrierung von Genehmigungen (Registrierung) für die Erstellung von Ingenieurgutachten;

i) Landgewinnung;

k) Installation, Demontage und Wartung (Vermietung) von speziellen Vermessungsgeräten.

8. Die Preise werden für die Vermessungsbedingungen in der mittleren Zone des europäischen Teils der Russischen Föderation (in Bezug auf die Löhne), eine günstige Jahreszeit und die normale Vermessungsart berechnet.

Bei der Bestimmung der geschätzten Kosten für Umfragen, die in anderen Regionen der Russischen Föderation sowie in einer ungünstigen Jahreszeit durchgeführt werden, werden die entsprechenden Koeffizienten auf die Preise angewendet:

a) Bei Erhebungen in Berg- und Hochgebirgsregionen werden die in Tabelle 1 angegebenen Koeffizienten auf die Preise angewendet.

Tabelle 1

Bezirksbezeichnung

Koeffizient

Berg und alpin mit absoluten Höhen der Geländeoberfläche über dem Meeresspiegel, m:

von 1500 bis 1700

St. 1700 "2000

1,15

" 2000 " 3000

1,20

über 3000

1,25

b) bei der Durchführung von Erhebungen in Wüsten- und wasserlosen Gebieten werden die in Anlage 1 angegebenen Koeffizienten auf die Preise für diese Erhebungen angewendet;

c) Bei der Durchführung von Vermessungen in Gebieten mit Sonderregelung wird ein Koeffizient von 1,25 auf die Preise für Feldarbeiten und in Gebieten mit einer Radioaktivität von mehr als 1 mSv / Jahr oder 0,1 rem / Jahr angewendet - ein Koeffizient von 1,25 bis 1,5, je nachdem über die gemäß den Strahlenschutznormen NRB-96 (GN 2.6.1.054-96) bewertete Radioaktivität.

Notiz - Gebiete mit Sonderregime sind Gebiete und Bereiche, in denen aufgrund der Situation oder des festgelegten Regimes Unterbrechungen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitszeitverlusten bei Vermessungen unvermeidlich sind: Grenzgebiete, Polygone, Flugplätze, Baustellen, auf denen Sprengungen durchgeführt werden, Gebiete mit stark staubhaltiger Luft (Baustellen, Steinbrüche usw.), umweltgefährdende Bereiche, explosionsgefährdete Innenbereiche, gefährliche und heiße Geschäfte von Unternehmen der Verteidigungs-, Chemie-, Hütten-, Kohle- und Bergbauindustrie, in Betrieb befindliche Kraftwerke und Umspannwerke, offene Schaltanlagen von Kraftwerken, bis zu 200 m breite Streifen zum Betrieb von Stromleitungen mit einer Spannung von 500 kV. und höher. Die Leinwand von Eisenbahnen und Autobahnen, Hauptstraßen (Alleen) von Städten, das Gebiet von Bahnhöfen, Häfen usw., wo Verzögerungen und Arbeitsunterbrechungen durch starken Verkehr usw. unvermeidlich sind.

d) bei der Durchführung von Feldvermessungsarbeiten in einer ungünstigen Jahreszeit in den entsprechenden Gebieten (gemäß Anlage 2) werden die in Tabelle 2 angegebenen Koeffizienten auf ihre Kosten angewendet.

Tabelle 2

Dauer der ungünstigen Periode, Monate:

Koeffizient

2-3,5

4-5,5

6-7,5

8-9,5

e) bei der Durchführung von Erhebungen in den Regionen der Russischen Föderation, für die gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation (gemäß Anlagen 3, 4) oder gemäß dem Beschluss des Ministerrates der RSFSR vom 04.02 .91 Nr. 76, republikanische, regionale, regionale usw. Regionale Koeffizienten werden von Regierungs- oder Verwaltungsbehörden für die Löhne von Arbeitnehmern festgelegt, die an Erhebungen teilnehmen. Die in Tabelle 3 angegebenen Koeffizienten werden auf die geschätzten Gesamtkosten dieser Erhebungen angewendet.

Tisch 3

Bezirkskoeffizient zu den Löhnen

Koeffizient für die geschätzten Gesamtkosten von Umfragen

1,10

1,05

1,15

1,08

1,20

1,10

1.25

1,13

1,30

1,15

1,40

1,20

1,50

1,25

1,60

1,30

1,70

1,35

1,80

1,40

1,90

1,45

2,00

1,50

Notiz - Mit der Einführung neuer regionaler Koeffizienten zum Arbeitsentgelt nach dem 01.07.98 durch Rechts- oder Verordnungserlass werden die Koeffizienten zu den geschätzten Gesamtkosten der Erhebungen gemäß Tabelle 3 bestimmt.

f) bei der Durchführung von Umfragen durch Organisationen, die Zahlungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen an Personen leisten, die in den Regionen des hohen Nordens und diesen gleichwertigen Gebieten (gemäß Anhang 5) sowie in anderen durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Bereichen arbeiten, die Auf die Gesamtsumme der geschätzten Erhebungskosten werden geeignete Koeffizienten angewendet:

1,50 - bei der Durchführung von Umfragen in den Regionen des hohen Nordens;

1,25 - das gleiche in Gebieten, die den Regionen des hohen Nordens entsprechen;

1.15 - in den südlichen Regionen der Region Irkutsk, der Region Krasnojarsk und des Fernen Ostens (Region Amur, Primorsky und Chabarovsk), in den Regionen Archangelsk und Chita. Die Republiken Burjatien, Karelien, Komi (mit Ausnahme der Regionen des Hohen Nordens und den Regionen des Hohen Nordens gleichgestellten Gebieten).

Notiz - Bei gleichzeitiger Anwendung der in Absatz 8 Unterabsätze "e" und "e" angegebenen Koeffizienten wird der Gesamtmultiplikator für die geschätzten Gesamtkosten der Erhebungen bestimmt, indem die Einheit mit den Bruchteilen der entsprechenden Koeffizienten in Tabelle 3 und summiert wird Unterabsatz „e“.

9. Die Kosten für den Landtransport werden gemäß Tabelle 4 als Prozentsatz der geschätzten Kosten der Feldvermessungsarbeiten (unter Berücksichtigung der in den Ziffern 8 a, b, c, d der Allgemeinen Anweisungen angegebenen Koeffizienten) einschließlich der Kosten für ermittelt Wartung von Stützpunkten, Funkstationen sowie Installation, Abbau und Wartung von Vermessungsgeräten, bestimmt durch die Tabellen 100 und 101.

Tabelle 4

Entfernung von der Basis der Vermessungsorganisation, Expedition, Gruppe oder Abteilung

Inlandstransportkosten, % at

geschätzte Kosten für Feld- und Vermessungsarbeiten,

Tausend Rubel

zum Vermessungsort, km:

bis zu 5

St. 5 bis 10

St. 10 bis 20

St. 20 bis 50

St.50

bis zu 5

8,75

6,25

3,75

St. 5 bis 10

11,25

10,0

8,75

6,25

"10 "15

13,75

12,5

11,25

10,0

8,75

" 15"20

16,25

15,0

13,75

12,5

11,25

" 20" 25

18,75

17,5

16,25

15,0

13,75

Anmerkungen. 1. Die Kosten für den Landtransport können auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten in den Preisen des aktuellen Zeitraums ermittelt werden:

a) mit geschätzten Kosten für Feldvermessungsarbeiten von bis zu 5.000 Rubel;

b) wenn der Vermessungsort mehr als 25 km vom Stützpunkt der Vermessungsorganisation, Expedition, Gruppe oder Abteilung entfernt ist;

c) bei der Durchführung von Feldvermessungsarbeiten in den Regionen des Hohen Nordens und gleichwertigen Gebieten in dünn besiedelten (unbewohnten) Regionen (Alpen, Wüste, Taiga, Tundra), wenn der Vermessungsort von der Basis der Vermessungsorganisation entfernt wird, Expedition , Partei oder Abteilung in einer Entfernung von bis zu 25 km;

d) im Zusammenhang mit der Vermietung und Wartung von Spezialfahrzeugen - Flugzeuge, Hubschrauber, Geländefahrzeuge, Boote, Lastkähne, Langboote, Rentier- und Hundegespanne, Kamele, Pferdemeute usw.

2. Bei der Bestimmung der Kosten in den Preisen der laufenden Periode gelten die Normen der Tabelle 4 nicht.

10. Ausgaben für externe Transporte im Zusammenhang mit der Reise von Mitarbeitern und dem Transport von Vermessungsausrüstung und Fracht vom ständigen Standort der Organisation, die Vermessungen durchführt, zur Basis der Vermessungsexpedition, Gruppe oder des Teams (oder zum Ort der Vermessung) und zurück, werden gemäß Tabelle 5 als Prozentsatz der geschätzten Kosten der Feldvermessungsarbeiten (unter Berücksichtigung der in den Unterabschnitten 8 a, b, c, d der Allgemeinen Anweisungen angegebenen Koeffizienten) einschließlich der gemäß ermittelten Kosten des Landtransports ermittelt zu Tabelle 4 (mit Ausnahme der in Anmerkung 1 zu Tabelle 4 vorgesehenen Kosten) sowie die gemäß den Tabellen 100 und 101 ermittelten Kosten für die Wartung von Stützpunkten und Funkstationen, die Installation, den Abbau und die Wartung von Vermessungsgeräten.

Tabelle 5

Reise- und Transportentfernung in eine Richtung, km:

Verbrauch für externen Transport in beide Richtungen, % der geschätzten Kosten der durchgeführten Erhebungen in

Expeditionsbedingungen, Dauer, Monate

bis 1

12 oder mehr

St. 25 bis 100

14,0

11,5

" 100 " 300

19,6

15,4

12,7

" 300" 500

25,2

21,0

16,8

" 500" 1000

30,8

25,2

19,6

" 1000 "2000

36,4

32,2

28,0

13,2

St. 2000

39,2

36,4

20,0

16,0

12,0

Anmerkungen: 1. Aufwendungen für externe Transporte bis zu einer Entfernung von 25 km sind in den Schätzungen nicht enthalten.

2. Bei der Durchführung bestimmter Arten von Umfragen im Wert von bis zu 5.000 Rubel. oder bei Vorliegen ungünstiger Bedingungen für die Reise der Arbeiter und den Transport von Gütern zu schwer erreichbaren Erhebungsorten und zurück, können die Kosten des externen Transports zu tatsächlichen Kosten in den Preisen der laufenden Periode ermittelt werden.

3. Spesen für externe Transporte können in vorläufigen Schätzungen zu den Preisen der laufenden Periode ermittelt werden.

4. Bei der Bestimmung der Kosten in den Preisen der laufenden Periode gelten die Normen der Tabelle 5 nicht.

11. Bei der Durchführung von Vermessungen unter besonders schwierigen natürlichen Bedingungen (auf den Polarinseln, in der Gletscherzone, in Hochgebirgs-, Wüsten-, Taiga- und Tundraregionen), Sonderveranstaltungen (Anziehung von Kletterlehrern und -führern, Organisation eines Rettungsdienstes usw.). .) können zusätzliche Kosten vorgesehen werden, die durch tatsächliche Kosten in den Preisen der aktuellen Periode bestimmt werden.

12. Durch tatsächliche Kosten (Preislisten, Tarife, Rechnungen usw.) in den Preisen der aktuellen Periode bestimmt und zusätzlich in den Kosten für Umfragen berücksichtigt Kosten im Zusammenhang mit:

Beschaffung (Kauf) von Anfangsdaten und Informationen über natürliche Gegebenheiten, Luftaufnahmen, kartografische und andere Vermessungsmaterialien vergangener Jahre;

Durchführung der erforderlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit der Durchführung bestimmter Arten von Feldarbeiten (Standort von Minenarbeiten, Bohrlöchern, Punkten für die Durchführung experimenteller Arbeiten usw.);

Erstellung spezieller Arten von Analysen und Untersuchungen von Boden- und Bodenproben, Bodensedimenten, Oberflächen- und Grundwasser aus Schnee und Eis, die von spezialisierten Labors durchgeführt werden, die für die Durchführung solcher Arbeiten zugelassen sind (bakteriologische Analysen, vollständige Tests von Zuschlagstoffen in Beton, Radiochemie von Isotope usw.) ;

Zahlung der Kosten für Mantelrohre, Filtersäulen und andere Materialien, die beim Bohren nach Wasser und für stationäre Beobachtungen in Brunnen zurückgelassen werden;

Kauf eines Logging-Tickets; Entschädigung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Entwaldung bei Erhebungen;

Entschädigung von Landnutzern für materielle Schäden, die im Zusammenhang mit Schäden und Vermessungen auf ihren Grundstücken verursacht wurden;

Zahlung für die Dienste von Drittorganisationen, die für die Erstellung von Umfragen erforderlich sind.

13. Die Kosten für die Organisation und Abwicklung der Arbeiten in der Einrichtung werden in Höhe von 6% der geschätzten Kosten der Feldvermessungsarbeiten unter Berücksichtigung der in den Absätzen 8 a, b, c, d der Allgemeinen Anweisungen angegebenen Koeffizienten festgelegt. einschließlich der gemäß Tabelle 4 ermittelten Kosten des Landtransports (mit Ausnahme der in Anmerkung 1 zu Tabelle 4 vorgesehenen Kosten) sowie der Kosten für die Unterhaltung von Stützpunkten und Funkstationen, die Installation, den Abbau und die Wartung von Vermessungsgeräten , ermittelt nach Tabellen 100 und 101.

Anmerkungen: 1. Die folgenden Koeffizienten werden auf die Höhe der Kosten für die Organisation und Abwicklung der Arbeit gemäß Absatz 13 angewendet:

2,5 - für Umfragen mit geschätzten Kosten von bis zu 2 Tausend Rubel. oder bei Vermessungen (unabhängig von ihren Kosten), die in den Regionen des Hohen Nordens und entsprechenden Gebieten sowie in dünn besiedelten (unbewohnten) Regionen (Alpen, Wüste, Taiga und Tundra) durchgeführt werden:

2,0 - für Umfragen mit geschätzten Kosten von mehr als 2 bis 5 Tausend Rubel;

1,5 - das gleiche, über 5 bis 10 Tausend Rubel.

2. Bei der Durchführung von Felduntersuchungen in der Einrichtung über mehr als ein Jahr hinweg sollten die in Tabelle 6 angegebenen Koeffizienten auf die Höhe der Kosten für die Organisation und Abwicklung der Arbeit angewendet werden.

Tabelle 6

Dauer der Feldstudien, Monate:

Koeffizient

St. 12 bis 16

" 16" 20

" 20" 24

St. 24

14. Bei der Durchführung von Außendienstarbeiten ohne Zahlung von Reisekostenzuschüssen oder Außendienstzuschüssen an Arbeitnehmer sollte ein Koeffizient von 0,85 auf die Preise für diese Arbeiten angewendet werden.

Bei der Bürobearbeitung von Vermessungsmaterialien und Laborarbeiten unter Expeditionsbedingungen (mit Zahlung von Feldzulagen oder Reisekosten) wird ein Koeffizient von 1,15 auf die Preise für diese Arbeiten angewendet.

15. Wenn es notwendig ist, dem Kunden Zwischenerhebungsmaterialien auszugeben (sofern in der Aufgabenstellung, im Programm vorgesehen), wird ein Koeffizient von 1,1 auf die Kosten dieser Erhebungen angewendet (mit Ausnahme der in den Absätzen 9 -13).

16. Bei Anwendung mehrerer vom Verzeichnis festgelegter Koeffizienten auf die Preise (Kosten) werden letztere multipliziert (mit Ausnahme der Koeffizienten der Unterabsätze „e“ und „e“ des Absatzes 8).

17. Der dem Vertrag beigefügte Kostenvoranschlag sieht zusätzliche Kosten für Arbeiten und Dienstleistungen vor, die in Absatz 12 der Allgemeinen Anweisungen aufgeführt sind, sowie unvorhergesehene Kosten im Zusammenhang mit dem Verstopfen von Brunnen, dem Bau von temporären Gebäuden und Strukturen (Zeltbasen, Überquerungen durch Gräben und Gräben). , Installation von Treppen an steilen Hängen, Schuppen, Hoflatrinen, Liegeplätzen für Boote und Boote usw.) in Höhe von mindestens 10% der geschätzten Kosten für Vermessungsarbeiten.

18. Die Preise dieses Handbuchs beziehen sich auf das durchschnittliche Kostenniveau vom 01.01.91 Die Heranführung der Basiskosten für Ingenieurvermessungen an das Preisniveau der laufenden Periode erfolgt durch Anwendung eines ermittelten Inflationsindex auf diese Kosten in der vorgeschriebenen Weise.

19. Der Inflationsindex gilt nicht für Ausgaben, die durch tatsächliche Ausgaben bestimmt werden. Die in den Preisen der laufenden Periode ermittelten Aufwendungen sind in einem gesonderten Kostenvoranschlag enthalten.

TEIL I. GRUNDPREISE FÜR RECONNECT (ROUTE) UMFRAGE UND ROUTE BEOBACHTUNG

Allgemeine Bestimmungen

1. Dieser Teil enthält Grundpreise für:

ingenieurgeologische, (hydrogeologische und ingenieurökologische Erkundungs(routen)vermessung;

Streckenbeobachtungen bei der Erstellung von ingenieurgeologischen, ingenieurhydrogeologischen, ingenieurökologischen und Bodenkarten im Maßstab 1:50000 1:500.

2. Die Preise werden für die folgenden Kategorien der Komplexität der technischen und geologischen Bedingungen entwickelt.

Tabelle 7

Faktoren

Geomorphologische Bedingungen

Standort (Standort) innerhalb eines geomorphologischen Elements. Die Fläche ist horizontal, ungeteilt

Ein Standort (Gebiet) innerhalb mehrerer geomorphologischer Elemente derselben Genese. Die Oberfläche ist schräg, leicht präpariert.

Ein Standort (Gebiet) innerhalb mehrerer geomorphologischer Elemente unterschiedlicher Genese. Die Oberfläche ist stark präpariert.

Geologie im Bereich der Wechselwirkung von Gebäuden und Bauwerken mit der geologischen Umgebung

Nicht mehr als zwei Schichten unterschiedlicher Lithologie, die horizontal oder leicht geneigt liegen (Neigung nicht mehr als 0,1). Die Kraft wird entlang des Streiks aufrechterhalten. Eine leichte Heterogenität der Schichten in Bezug auf die Bodeneigenschaften, die sich im Grundriss und in der Tiefe unregelmäßig ändern. Felsige Böden treten an der Oberfläche auf oder sind von einer dünnen Schicht nicht felsiger Böden bedeckt.

Nicht mehr als vier Schichten, unterschiedlich in der Lithologie, schräg liegend oder mit Verkeilung. Die Leistung ändert sich regelmäßig. Eine signifikante Änderung der Eigenschaften von Bodeneigenschaften im Grundriss oder in der Tiefe. Felsige Böden haben ein unebenes Dach und sind mit nicht felsigen Böden bedeckt.

Mehr als vier Schichten unterschiedlicher Lithologie. Macht ändert sich dramatisch. Linsenförmiges Auftreten von Schichten. Ein erhebliches Maß an Heterogenität in Bezug auf Bodeneigenschaften, die in Grundriss oder Tiefe variieren. Felsige Böden haben ein stark zerklüftetes Dach und sind mit nicht felsigen Böden bedeckt. Es gibt Fehler unterschiedlicher Ordnung.

Hydrogeologie auf dem Gebiet der Wechselwirkung von Gebäuden und Bauwerken mit der geologischen Umgebung

Grundwasser fehlt oder es gibt einen durchgehenden Grundwasserhorizont mit homogener chemischer Zusammensetzung.

Zwei oder mehr dauerhafte Grundwasserleiter an Orten mit heterogener chemischer Zusammensetzung oder mit Druck und enthaltender Verschmutzung.

Die Grundwasserhorizonte sind entlang des Streichens und der Mächtigkeit nicht konsistent, mit einer heterogenen chemischen Zusammensetzung oder verschiedenen Verschmutzungen. An manchen Stellen gibt es einen komplexen Wechsel von wasserführenden und wasserbeständigen Gesteinen. Grundwasserstände und ihre hydraulische Verbindung variieren entlang des Streichens.

Geologische und ingenieurgeologische Prozesse, die die Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Gebäuden und Bauwerken beeinträchtigen

Keiner.

Spezifische Böden im Bereich der Wechselwirkung von Gebäuden und Bauwerken mit der geologischen Umgebung

Keiner.

Sie sind nur begrenzt verbreitet und (oder) haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Auswahl von Konstruktionslösungen, den Bau und den Betrieb von Anlagen.

Sie sind weit verbreitet und (oder) haben einen entscheidenden Einfluss auf die Auswahl von Designlösungen, den Bau und den Betrieb von Anlagen.

Technogene Auswirkungen und Veränderungen in Industriegebieten

Unbedeutend und darf bei technischen und geologischen Untersuchungen und Entwürfen nicht berücksichtigt werden.

Sie haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Auswahl von Konstruktionslösungen und die Durchführung von technischen und geologischen Untersuchungen.

Sie haben einen erheblichen Einfluss auf die Auswahl von Designlösungen und erschweren die Erstellung von Ingenieur- und geologischen Gutachten, da sie ihre Zusammensetzung und ihren Arbeitsumfang erhöhen.

Anmerkungen: 1. Die Kategorie der Komplexität der ingenieurgeologischen Bedingungen sollte auf der Grundlage einer Kombination von Faktoren festgelegt werden. Wenn ein einzelner Faktor einer höheren Komplexitätskategorie angehört und bei wichtigen Entwurfsentscheidungen ausschlaggebend ist, sollte die Komplexitätskategorie entsprechend diesem Faktor festgelegt werden.

Ich kategorisiere. - Flächen mit homogener Bodenbedeckung; Bodenkomplexe nehmen nicht mehr als 15% der Fläche ein; Sümpfe, Sumpfgebiete und Salzböden nehmen nicht mehr als 5% der Fläche ein (hauptsächlich Steppenregionen).

II. Kategorie. - Gebiete mit heterogener Bodenbedeckung; vielfältige bodenbildende Gesteine, variable Vegetation und zergliederte Topographie; Bodenkomplexe nehmen bis zu 30% des Territoriums ein; Sümpfe und sumpfige Gebiete nehmen nicht mehr als 20% der Fläche ein (hauptsächlich Waldsteppen- und Steppenregionen).

III. Kategorie. - Gebiete mit einer sehr heterogenen Bodenbedeckung: die Verteilung von felsigen, kiesigen und kiesigen Böden; Sümpfe, Feuchtgebiete und Salzgebiete nehmen mehr als 20% der Fläche ein (Wüsten, Halbwüsten, Trockensteppen, Waldgebiete, Waldtundra, Tundra, Überschwemmungsgebiete, Überschwemmungsgebiete und Deltas).

3. Die Preise für Feldarbeiten berücksichtigen folgende Geländeverhältnisse.

Tabelle 8

Cross-Country-Charakteristik

Ich gut)

Leicht eingeschnittenes oder hügeliges Gelände, Flusstäler und Schluchten sind gut passierbar. Das Straßennetz ist gut ausgebaut

II (befriedigend)

Schroffes Relief mit relativen Erhebungen bis zu 500 m bei Hangneigungen bis zu 20°. Bewaldete flache Gebiete, leicht Feuchtgebiete. Das Straßennetz ist schlecht ausgebaut.

III (schlecht)

Bergrelief ohne Gletscher und schwer zugängliche Felskämme mit relativen Höhen von über 500 m und Hangsteilheiten von über 20°. Das Netz von Schluchten, Abflüssen, Bewässerungs- und Meliorationsnetzen wird intensiv ausgebaut. Die Gebiete sind stark sumpfig, Taiga, Tundra, Solonchak, Wüste mit halbfestem Sand.

Notiz - Die Kosten für Feldarbeiten, die auf dem Territorium von Bergregionen mit schwer zu passierenden gezackten und felsigen Kämmen und Gletschern, spitzen Gipfeln, gefährlichen Pässen, stürmischen Gebirgsflüssen sowie in Wüstenregionen mit losem Sand und Dünen durchgeführt werden, können bestimmt werden nach tatsächlichen Kosten in den Preisen der aktuellen Periode.

4. Die Preise berücksichtigen nicht und werden zusätzlich gemäß den entsprechenden Tabellen dieses Handbuchs bestimmt, die Kosten für das Bohren von Brunnen mit einem tragbaren Bohrgerät, Graben, Bohren von Löchern sowie das Entnehmen von Monolithen und Proben zur Analyse von Kontaminationen durch chemische und bakteriologische Indikatoren.

Kapitel 1. Ingenieurwesen und Geologie,

ingenieur-hydrogeologische und ingenieur-ökologische

Aufklärungs- (Routen-) Vermessung

1. In diesem Kapitel werden Grundpreise für ingenieurgeologische, ingenieurhydrogeologische, ingenieurökologische und bodenkundliche (Trassen-)Untersuchungen bereitgestellt.

2. Die Preise beinhalten die Kosten der nachfolgenden Arbeiten.

Feldarbeit: Inspektion des Vermessungsstandorts, des angrenzenden Territoriums, visuelle Beurteilung des Reliefs, Erstellung eines Komplexes geologischer, geomorphologischer, hydrogeologischer, Umwelt- und Bodenbeobachtungen entlang der ausgewählten Route (Führung von Feldaufzeichnungen), Nebenrouten für die visuelle Vermessung , Sammlung von Fragebogeninformationen, Klärung der Bedingungen für die Durchführung von Umfragen.

Büroarbeit: Vorkenntnisse auf der Karte mit dem Arbeitsgebiet, Auswahl von Wegbeschreibungen, Bearbeitung und Systematisierung von Einträgen in Feldtagebüchern, Systematisierung von Vermessungsinformationen, Erstellung eines Katalogs von Vermessungspunkten und eines schematischen ingenieurgeologischen (hydrogeologischen , ökologische, Boden) Karte des Untersuchungsgebiets im optimalen Maßstab, Zuordnung von Standorten für genauere Untersuchungen, Materialdesign in Verbindung mit den Daten der Vorfeldinterpretation, Erstellung einer Erläuterung (Schlussfolgerung).

3. Die Preise für die Erkundungstour sind in Tabelle 9 aufgeführt.

Izmeritel - 1 km der Route Tabelle 9

Name der Werke

Ingenieurgeologische, hydrogeologische Erkundung bei Geländegängigkeit:

gut

18,3

13,5

23,3

18,5

28,3

23,4

zufriedenstellend

20,4

13,5

27,0

18,5

36,0

23,4

Schlecht

28,5

13,5

37,6

18,5

47,2

23,4

Erkundungsbodenuntersuchung bei Geländegängigkeit:

gut

2,57

1,27

3,24

1,69

4,96

2,41

zufriedenstellend

Staatskomitee der Russischen Föderation
zur Wohnungs- und Baupolitik
(Gosstroy von Russland)

Leitfaden zum Grundpreis

für Ingenieurgeologie u
Technik und Umwelt
Erhebungen für den Bau

(Preise werden an das Basisniveau vom 01.01.1991 angepasst)

Moskau 1999

ENTWICKELT vom Industrie- und Forschungsinstitut für Ingenieurvermessungen im Bauwesen (PNIIIS), Institut Hydroproject JSC, SPC Ingeodin, unter Beteiligung des Ausschusses für Architektur und Stadtplanung des Krasnodar-Territoriums, des Forschungsinstituts für Bauphysik der Russischen Akademie von Architektur und Bauwissenschaften.

EINFÜHRUNG durch die Abteilung für die Entwicklung der wissenschaftlichen und technischen Politik und Design- und Vermessungsarbeiten des Gosstroy of Russia

GENEHMIGT vom Staatskomitee der Russischen Föderation für Wohnungs- und Baupolitik (Schreiben vom 22. Juni 1998, Nr. 9-4/84).

ANGENOMMEN UND IN KRAFT GESETZT AM 01.01.1999

Anstelle der Kapitel 12, 14, 15 und Tabelle 198 des Kapitels 17 der Preissammlung für Vermessungsarbeiten für den Investitionsbau, 1982; Verzeichnis der Grundpreise für Labortechnik und geologische Arbeiten, 1996; Nachschlagewerk der Grundpreise für Bohrarbeiten in Ingenieur- und Baugeologie, 1997; Nachschlagewerk der Grundpreise für kameratechnische und geologische Arbeiten, 1997

ALLGEMEINE ANWEISUNGEN

TEIL I. GRUNDPREISE FÜR RECONNECT (ROUTE) UMFRAGE UND ROUTE BEOBACHTUNG

Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 1

Kapitel 2

TEIL II. GRUNDPREISE FÜR BOHRARBEITEN

Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 3 Handbohren und tragbares Bohren

Kapitel 4

Kapitel 5

Kapitel 6

Kapitel 7

Kapitel 8 Rückspülbohrungen

TEIL III. GRUNDPREISE FÜR BERGBAUARBEITEN

Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 9

Kapitel 10

Kapitel 11

TEIL IV. GRUNDPREISE FÜR EXPERIMENTELLE FILTRATIONSARBEITEN UND STATIONÄRE BEOBACHTUNGEN

Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 12

Kapitel 13

Kapitel 14

TEIL V. FELDUNTERSUCHUNGEN VON BÖDEN UND PROBENAHME

Kapitel 15

Kapitel 16 Probenahme

TEIL VI. GRUNDPREISE FÜR LABORARBEITEN UND STUDIEN

Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 17

Kapitel 18

Kapitel 19

TEIL VII. GRUNDPREISE FÜR BÜROARBEITEN

Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 20

Kapitel 21

Kapitel 22. Erstellung eines technischen Berichts (Schlussfolgerung) über die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten

TEIL VIII. GRUNDPREISE FÜR VERSCHIEDENE ARBEITEN UND DIENSTLEISTUNGEN

Kapitel 23

Kapitel 24

Kapitel 25

Kapitel 26. Landgewinnung

Kapitel 27. Registrierung von Vermessungsarbeiten und Annahme von Materialien für technische Vermessungen

Kapitel 28

Anhang 1. Preiskoeffizienten für Ingenieurvermessungen in Wüsten- und wasserlosen Gebieten *)

Anhang 2. Die Dauer der ungünstigen Jahreszeit für die Erstellung von Feldstudien

Anhang 3

Anhang 4

Anlage 5. Liste der Regionen des Hohen Nordens und den Regionen des Hohen Nordens gleichgestellte Gebiete *)

ALLGEMEINE ANWEISUNGEN

1. Nachschlagewerk der Basispreise für ingenieurgeologische und ingenieurökologische Gutachten für das Bauwesen (im Folgenden „Nachschlagewerk“ genannt) wird zur Ermittlung der Grundkosten für ingenieurgeologische und ingenieurökologische Gutachten, Grundbaugutachten empfohlen Materialien und Wasserversorgungsquellen auf Grundwasserbasis bei Preisbildung in Vereinbarungen (Verträgen).

2. Dieses Handbuch richtet sich an Unternehmen (Organisationen) unterschiedlicher Organisations- und Rechtsform, die Vermessungsarbeiten durchführen und über eine Genehmigung zur Durchführung verfügen.

Aufklärungs- (Strecken-)Vermessung und Streckenbeobachtungen;

Bohrarbeiten;

Bergbauarbeiten;

Experimentelle Filterarbeiten, Felduntersuchungen von Böden und Probenahmen;

Laborarbeiten und -forschung;

Kameraarbeiten;

Diverse Arbeiten und Dienstleistungen;

Nebenarbeiten.

4. Die Preise werden auf der Grundlage der amtlichen Gehälter der Ingenieure und Techniker, der Tarifsätze der Arbeiter, der Material- und Dienstleistungskosten, der Abschreibungssätze des Anlagevermögens vom 01.01.91 unter Berücksichtigung der wesentlichen Bestimmungen über die Kostenzusammensetzung berechnet in den Kosten der Produkte (Arbeiten, Dienstleistungen) mit Änderungen und Ergänzungen enthalten, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Juli 1995 Nr. 661 vorgesehen sind.

5. Die Preise werden in Übereinstimmung mit der Zusammensetzung, dem Umfang und der Technologie der Feld- und Büroarbeit berechnet, die die Erstellung von Berichtsunterlagen sicherstellen, die den Anforderungen von GOSTs und aktuellen behördlichen Dokumenten (genehmigt oder genehmigt von Gosstroy of Russia) entsprechen und optimal sind Festsetzung der Kosten dieser Arbeiten.

Die Preise für Feldarbeiten werden für die Durchführung dieser Arbeiten zu Speditionsbedingungen, d.h. B. bei der Zahlung von Reisekosten- oder Feldkostenzuschüssen an Mitarbeiter.

Die Preise für die Kamerabearbeitung von Erhebungsmaterialien und Laborarbeiten werden für deren Durchführung in einem Krankenhaus bereitgestellt, d.h. ohne Zahlung von Reisekostenzuschüssen oder Feldkostenzuschüssen an Mitarbeiter.

6. Die Preise werden in Rubel und für bestimmte Arten von Arbeiten als Bruch angegeben: über dem Strich - der Preis für die Feldarbeit, unter dem Strich - der Preis für die Kameraarbeit. In anderen Fällen werden die Preise für Feld- und Kameraarbeit separat angegeben.

Die unter Expeditionsbedingungen durchgeführte Primärverarbeitung des Untersuchungsmaterials ist in den Preisen für die Feldarbeit enthalten. Die Preise beinhalten auch die Kosten für:

a) Einholen der Aufgabenstellung für die Erstellung von Umfragen;

b) Abstimmung mit dem Kunden des Programms (Bestellungen) von Umfragen und Vorbereitung der Vertragsdokumentation;

c) Vorbereitung, Überprüfung von Instrumenten, Werkzeugen, Ausrüstungen und metrologische Sicherung der Einheitlichkeit und Genauigkeit von Messgeräten;

d) interne Kontrolle und Annahme von Umfragematerialien;

e) Lieferung von Berichtsmaterialien von Umfragen an den Kunden.

7. Die Preise berücksichtigen nicht und werden zusätzlich gemäß den entsprechenden Tabellen (Standards) dieses Handbuchs bestimmt und die folgenden Kosten sind in den Kostenvoranschlägen vorgesehen:

a) innerbetrieblicher Transport;

b) externer Transport;

c) Organisation und Abwicklung der Arbeit in der Einrichtung;

d) Auswahl von Monolithen, Massenproben und Proben zur Analyse der Kontamination in Bezug auf chemische und bakteriologische Indikatoren;

e) Erstellung und Vereinbarung mit dem Kunden über das Programm (Auftrag) von Umfragen sowie Erstellung und Ausgabe eines technischen Berichts (Abschluss) an den Kunden;

f) Vorbereitung und Ausgabe von Zwischenmaterialien für Ingenieurvermessungen an den Kunden;

g) verschiedene Hilfsarbeiten (geotechnische Kontrolle, radiometrische Arbeiten, geodätische Arbeiten usw.);

h) Erteilung von Genehmigungen (Registrierung) für die Erstellung von Ingenieurgutachten;

i) Landgewinnung;

k) Installation, Demontage und Wartung (Vermietung) von speziellen Vermessungsgeräten.

8. Die Preise werden für die Vermessungsbedingungen in der mittleren Zone des europäischen Teils der Russischen Föderation (in Bezug auf die Löhne), eine günstige Jahreszeit und die normale Vermessungsart berechnet.

Bei der Bestimmung der geschätzten Kosten für Umfragen, die in anderen Regionen der Russischen Föderation sowie in einer ungünstigen Jahreszeit durchgeführt werden, werden die entsprechenden Koeffizienten auf die Preise angewendet:

a) Bei Erhebungen in Berg- und Hochgebirgsregionen werden die in Tabelle 1 angegebenen Koeffizienten auf die Preise angewendet.

Tabelle 1

b) bei der Durchführung von Erhebungen in Wüsten- und wasserlosen Gebieten werden die in Anlage 1 angegebenen Koeffizienten auf die Preise für diese Erhebungen angewendet;

c) Bei der Durchführung von Erhebungen in Gebieten mit einem Sonderregime wird ein Koeffizient von 1,25 auf die Preise für Feldarbeiten und in Gebieten mit Radioaktivität von mehr als 1 m 3 pro Jahr oder 0,1 rem / Jahr angewendet - ein Koeffizient von 1,25 bis 1,5, je nachdem der Radioaktivitätsgrad, bewertet gemäß den Strahlenschutznormen NRB-96 (GN 2.6.1.054-96).

Hinweis - Gebiete mit einer Sonderregelung umfassen Gebiete und Gebiete, in denen aufgrund der Situation oder der festgelegten Regelung Unterbrechungen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitszeitverlusten während der Vermessungen unvermeidlich sind: Grenzgebiete, Polygone, Flugplätze, Baustellen, auf denen Sprengungen durchgeführt werden , Bereiche mit stark staubiger Luft (Baustellen, Steinbrüche usw.), umweltgefährdende Bereiche, interne Bereiche mit explosiven, gefährlichen und heißen Betrieben von Unternehmen der Verteidigungs-, Chemie-, Hütten-, Kohle- und Bergbauindustrie, in Betrieb befindliche Kraftwerke und Umspannwerke, offene Schaltanlagen von Kraftwerken, bis zu 200 m breite Streifen zum Betrieb von Stromleitungen mit einer Spannung von 500 kV. und höher. Die Leinwand von Eisenbahnen und Autobahnen, Hauptstraßen (Alleen) von Städten, das Gebiet von Bahnhöfen, Häfen usw., wo Verzögerungen und Arbeitsunterbrechungen durch starken Verkehr usw. unvermeidlich sind.

d) bei der Durchführung von Feldvermessungsarbeiten in einer ungünstigen Jahreszeit in den entsprechenden Gebieten (gemäß Anlage 2) werden die in Tabelle 2 angegebenen Koeffizienten auf ihre Kosten angewendet.

Tabelle 2

Dauer der ungünstigen Periode, Monate:

Koeffizient

e) bei der Durchführung von Erhebungen in den Regionen der Russischen Föderation, für die gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation (gemäß Anlagen 3, 4) oder gemäß dem Beschluss des Ministerrates der RSFSR vom 04.02 .91 Nr. 76, republikanische, regionale, regionale usw. Regionale Koeffizienten werden von Regierungs- oder Verwaltungsbehörden für die Löhne von Arbeitnehmern festgelegt, die an Erhebungen teilnehmen. Die in Tabelle 3 angegebenen Koeffizienten werden auf die geschätzten Gesamtkosten dieser Erhebungen angewendet.

Tisch 3

Bezirkskoeffizient zu den Löhnen

Koeffizient zur Summe der geschätzten Erhebungskosten

Hinweis - Bei der Einführung neuer regionaler Koeffizienten für Löhne nach dem 01.07.98 durch Gesetz oder Richtlinie werden die Koeffizienten für die Summe der geschätzten Erhebungskosten gemäß Tabelle 3 bestimmt.

c) wenn Umfragen von Organisationen durchgeführt werden, die Zahlungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen an Personen leisten, die in den Regionen des hohen Nordens und diesen gleichwertigen Gebieten (gemäß Anhang 5) sowie in anderen durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Bereichen arbeiten , werden die entsprechenden Koeffizienten auf die Summe der geschätzten Erhebungskosten angewendet :

1,50 - bei der Durchführung von Umfragen in den Regionen des hohen Nordens;

1,25 - das gleiche in Gebieten, die den Regionen des hohen Nordens entsprechen;

1.15 - in den südlichen Regionen der Region Irkutsk, der Region Krasnojarsk und des Fernen Ostens (Region Amur, Primorsky und Chabarovsk), in den Regionen Archangelsk und Chita, den Republiken Burjatien, Karelien, Komi (mit Ausnahme der Regionen von Hoher Norden und Gebiete, die den Regionen des Hohen Nordens gleichgestellt sind).

Hinweis - Bei gleichzeitiger Anwendung der in den Unterabsätzen „e“ und „e“ von Absatz 8 angegebenen Koeffizienten wird der Gesamtmultiplikationsfaktor für die geschätzten Gesamtkosten der Erhebungen bestimmt, indem die Einheit mit den Bruchteilen der entsprechenden Koeffizienten in der Tabelle summiert wird 3 und Buchstabe „e“.

9. Die Kosten für den Landtransport werden gemäß Tabelle 4 als Prozentsatz der geschätzten Kosten der Feldvermessungsarbeiten (unter Berücksichtigung der in den Ziffern 8 a, b, c, d der Allgemeinen Anweisungen angegebenen Koeffizienten) einschließlich der Kosten für ermittelt Wartung von Stützpunkten, Funkstationen sowie Installation, Abbau und Wartung von Vermessungsgeräten, bestimmt durch die Tabellen 100 und 101.

Tabelle 4

Entfernung von der Basis der Vermessungsorganisation, Expedition, Gruppe oder Abteilung zum Vermessungsort, km:

Kosten für den Landtransport, %, zu den geschätzten Kosten der Feldvermessungsarbeiten, Tausend Rubel.

St. 5 bis 10

St. 10 bis 20

St. 20 bis 50

- » - 10 - » - 15

- » - 15 - » - 20

- » - 20 - » - 25

Anmerkungen: 1. Die Kosten für den Landtransport können auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten in den Preisen der aktuellen Periode ermittelt werden:

a) mit geschätzten Kosten für Feldvermessungsarbeiten von bis zu 5.000 Rubel;

b) wenn der Vermessungsort mehr als 25 km vom Stützpunkt der Vermessungsorganisation, Expedition, Gruppe oder Abteilung entfernt ist;

c) bei der Durchführung von Feldvermessungsarbeiten in den Regionen des Hohen Nordens und gleichwertigen Gebieten in dünn besiedelten (unbewohnten) Regionen (Alpen, Wüste, Taiga, Tundra), wenn der Vermessungsort von der Basis der Vermessungsorganisation entfernt wird, Expedition , Partei oder Abteilung in einer Entfernung von bis zu 25 km;

d) im Zusammenhang mit der Vermietung und Wartung von Spezialfahrzeugen - Flugzeuge, Hubschrauber, Geländefahrzeuge, Boote, Lastkähne, Langboote, Rentier- und Hundegespanne, Kamele, Pferdemeute usw.

2. Bei der Bestimmung der Kosten in den Preisen der laufenden Periode gelten die Normen der Tabelle 4 nicht.

10. Ausgaben für externe Transporte im Zusammenhang mit der Reise von Mitarbeitern und dem Transport von Vermessungsausrüstung und Fracht vom ständigen Standort der Organisation, die Vermessungen durchführt, zur Basis der Vermessungsexpedition, Gruppe oder des Teams (oder zum Ort der Vermessung) und zurück, werden gemäß Tabelle 5 als Prozentsatz der geschätzten Kosten der Feldvermessungsarbeiten (unter Berücksichtigung der in den Unterabschnitten 8 a, b, c, d der Allgemeinen Anweisungen angegebenen Koeffizienten) einschließlich der gemäß ermittelten Kosten des Landtransports ermittelt zu Tabelle 4 (mit Ausnahme der in Anmerkung 1 zu Tabelle 4 vorgesehenen Kosten) sowie die gemäß den Tabellen 100 und 101 ermittelten Kosten für die Wartung von Stützpunkten und Funkstationen, die Installation, den Abbau und die Wartung von Vermessungsgeräten.

Tabelle 5

Reise- und Transportentfernung in eine Richtung, km:

Kosten für externe Transporte in beide Richtungen, % der geschätzten Kosten für Erhebungen, die unter Expeditionsbedingungen durchgeführt werden, Dauer, Monate.

12 oder mehr

St. 25 bis 100

- » - 100 - » - 300

- » - 300 - » - 500

- » - 500 - » - 1000

- » - 1000 - » - 2000

Anmerkungen: 1. Kosten für externe Transporte bis zu einer Entfernung von 25 km sind in den Schätzungen nicht enthalten.

2. Bei der Durchführung bestimmter Arten von Umfragen im Wert von bis zu 5.000 Rubel. oder bei Vorliegen ungünstiger Bedingungen für die Reise der Arbeiter und den Transport von Gütern zu schwer erreichbaren Erhebungsorten und zurück, können die Kosten des externen Transports zu tatsächlichen Kosten in den Preisen der laufenden Periode ermittelt werden.

3. Spesen für externe Transporte können in vorläufigen Schätzungen zu den Preisen der laufenden Periode ermittelt werden.

4. Bei der Bestimmung der Kosten in den Preisen der laufenden Periode gelten die Normen der Tabelle 5 nicht.

11. Bei der Durchführung von Vermessungen unter besonders schwierigen natürlichen Bedingungen (auf den Polarinseln, in der Gletscherzone, in Hochgebirgs-, Wüsten-, Taiga- und Tundraregionen), Sonderveranstaltungen (Anziehung von Kletterlehrern und -führern, Organisation eines Rettungsdienstes usw.). .) können zusätzliche Kosten vorgesehen werden, die durch tatsächliche Kosten in den Preisen der aktuellen Periode bestimmt werden.

12. Durch tatsächliche Kosten (Preislisten, Tarife, Rechnungen usw.) in den Preisen der aktuellen Periode bestimmt und zusätzlich in den Kosten für Umfragen berücksichtigt Kosten im Zusammenhang mit:

Beschaffung (Kauf) von Anfangsdaten und Informationen über natürliche Gegebenheiten, Luftaufnahmen, kartografische und andere Vermessungsmaterialien vergangener Jahre;

Durchführung der erforderlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit der Durchführung bestimmter Arten von Feldarbeiten (Standort von Minenarbeiten, Bohrlöchern, Punkten für die Durchführung experimenteller Arbeiten usw.);

Erstellung spezieller Arten von Analysen und Untersuchungen von Boden- und Bodenproben, Bodensedimenten, Oberflächen- und Grundwasser aus Schnee und Eis, die von spezialisierten Labors durchgeführt werden, die für die Durchführung solcher Arbeiten zugelassen sind (bakteriologische Analysen, vollständige Tests von Zuschlagstoffen in Beton, Radiochemie von Isotope usw.) ;

Zahlung der Kosten für Mantelrohre, Filtersäulen und andere Materialien, die beim Bohren nach Wasser und für stationäre Beobachtungen in Brunnen zurückgelassen werden;

Kauf eines Logging-Tickets; Entschädigung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Entwaldung bei Erhebungen;

Entschädigung von Landnutzern für materielle Schäden, die im Zusammenhang mit Schäden und Vermessungen auf ihren Grundstücken verursacht wurden;

Zahlung für die Dienste von Drittorganisationen, die für die Erstellung von Umfragen erforderlich sind.

13. Die Kosten für die Organisation und Abwicklung der Arbeiten in der Einrichtung werden in Höhe von 6% der geschätzten Kosten der Feldvermessungsarbeiten unter Berücksichtigung der in den Absätzen 8 a, b, c, d der Allgemeinen Anweisungen angegebenen Koeffizienten festgelegt. einschließlich der gemäß Tabelle 4 ermittelten Kosten des Landtransports (mit Ausnahme der in Anmerkung 1 zu Tabelle 4 vorgesehenen Kosten) sowie der Kosten für die Unterhaltung von Stützpunkten und Funkstationen, die Installation, den Abbau und die Wartung von Vermessungsgeräten , ermittelt nach Tabellen 100 und 101.

Anmerkungen: 1. Die folgenden Koeffizienten werden auf die in Absatz 13 ermittelten Kosten für die Organisation und Abwicklung der Arbeit angewendet:

2,5 - für Umfragen mit geschätzten Kosten von bis zu 2 Tausend Rubel. oder bei Vermessungen (ungeachtet ihrer Kosten), die in den Regionen des Hohen Nordens und entsprechenden Gebieten sowie in dünn besiedelten (unbewohnten) Regionen (Alpen, Wüste, Taiga und Tundra) durchgeführt werden;

2,0 - für Umfragen mit geschätzten Kosten von mehr als 2 bis 5 Tausend Rubel;

1,5 - das gleiche, über 5 bis 10 Tausend Rubel.

2. Bei der Durchführung von Felduntersuchungen in der Einrichtung über mehr als ein Jahr hinweg sollten die in Tabelle 6 angegebenen Koeffizienten auf die Höhe der Kosten für die Organisation und Abwicklung der Arbeit angewendet werden.

Tabelle 6

14. Bei der Durchführung von Außendienstarbeiten ohne Zahlung von Reisekostenzuschüssen oder Außendienstzuschüssen an Arbeitnehmer sollte ein Koeffizient von 0,85 auf die Preise für diese Arbeiten angewendet werden.

Bei der Bürobearbeitung von Vermessungsmaterialien und Laborarbeiten unter Expeditionsbedingungen (mit Zahlung von Feldzulagen oder Reisekosten) wird ein Koeffizient von 1,15 auf die Preise für diese Arbeiten angewendet.

15. Wenn es notwendig ist, dem Kunden Zwischenerhebungsmaterialien auszugeben (sofern in der Aufgabenstellung, im Programm vorgesehen), wird ein Koeffizient von 1,1 auf die Kosten dieser Erhebungen angewendet (mit Ausnahme der in den Absätzen 9 -13).

16. Bei der Anwendung mehrerer im Handbuch festgelegter Koeffizienten auf die Preise (Kosten) werden letztere multipliziert (mit Ausnahme der Koeffizienten der Unterabsätze „e“ und „e“ des Absatzes 8).

17. Der dem Vertrag beigefügte Kostenvoranschlag sieht zusätzliche Kosten für Arbeiten und Dienstleistungen vor, die in Absatz 12 der Allgemeinen Anweisungen aufgeführt sind, sowie unvorhergesehene Kosten im Zusammenhang mit dem Verstopfen von Brunnen, dem Bau von temporären Gebäuden und Strukturen (Zeltbasen, Überquerungen durch Gräben und Gräben). , Installation von Treppen an steilen Hängen, Schuppen, Hoflatrinen, Liegeplätzen für Boote und Boote usw.) in Höhe von mindestens 10% der geschätzten Kosten für Vermessungsarbeiten.

18. Die Preise dieses Handbuchs beziehen sich auf das durchschnittliche Kostenniveau vom 01.01.91 Die Heranführung der Basiskosten für Ingenieurvermessungen an das Preisniveau der laufenden Periode erfolgt durch Anwendung eines ermittelten Inflationsindex auf diese Kosten in der vorgeschriebenen Weise.

19. Der Inflationsindex gilt nicht für Ausgaben, die durch tatsächliche Ausgaben bestimmt werden. Die in den Preisen der laufenden Periode ermittelten Aufwendungen sind in einem gesonderten Kostenvoranschlag enthalten.

Ingenieurvermessungen für das Bauwesen"

GRUNDPREISFÜHRER

für Ingenieurgeologie und Ingenieurumwelt

Erhebungen für den Bau

(Preise werden an das Basisniveau vom 01.01.1991 angepasst)

Einführungsdatum 1999-01-01

ENTWICKELT Produktions- und Forschungsinstitut für Ingenieurvermessungen im Bauwesen (PNIIIS), JSC "Institute Hydroproject", SPC "Ingeodin", unter Beteiligung des Ausschusses für Architektur und Stadtplanung der Region Krasnodar, Forschungsinstitut für Bauphysik der Russischen Akademie von Architektur und Bauwissenschaften. EINGEFÜHRT Abteilung für die Entwicklung der wissenschaftlichen und technischen Politik sowie Design- und Vermessungsarbeiten des Gosstroy of Russia ZUGELASSEN Staatliches Komitee der Russischen Föderation für Wohnungs- und Baupolitik (Schreiben vom 22. Juni 1998, N 9-4/84). AKZEPTIERT UND EINGEFÜHRT ab 01.01.1999 anstelle der Kapitel 12, 14, 15 und Tabelle 298 des Kapitels 17 der Preissammlung für Vermessungsarbeiten für den Investitionsbau, 1982; Verzeichnis der Grundpreise für Labortechnik und geologische Arbeiten, 1996; Nachschlagewerk der Grundpreise für Bohrarbeiten in Ingenieur- und Baugeologie, 1997; Nachschlagewerk der Grundpreise für kameratechnische und geologische Arbeiten, 1997

ALLGEMEINE ANWEISUNGEN

1. Nachschlagewerk der Grundpreise für ingenieurgeologische und ingenieurökologische Gutachten für das Bauwesen (im Folgenden „Nachschlagewerk“ genannt) wird zur Ermittlung der Grundkosten für ingenieurgeologische und ingenieurökologische Gutachten, Grundbaugutachten empfohlen Materialien und Wasserversorgungsquellen auf Grundwasserbasis bei Preisbildung in Vereinbarungen (Verträgen). 2. Dieses Handbuch richtet sich an Unternehmen (Organisationen) unterschiedlicher Organisations- und Rechtsform, die Vermessungsarbeiten durchführen und über eine Genehmigung zur Durchführung verfügen. 3. Das Verzeichnis enthält Grundpreise (im Folgenden „Preise“ genannt) für:
  • - Erkundungs- (Strecken-)Vermessung und Streckenbeobachtungen;
  • - Bohrarbeiten;
  • - Bergbauarbeiten;
  • - experimentelle Filtrationsarbeiten, Feldstudien von Böden und Probenahmen;
  • - Laborarbeit und Forschung;
  • - Büroarbeit;
  • - verschiedene Arbeiten und Dienstleistungen;
  • - Unterstützungsarbeit.
4. Die Preise werden auf der Grundlage der amtlichen Gehälter der Ingenieure und Techniker, der Tarifsätze der Arbeiter, der Material- und Dienstleistungskosten, der Abschreibungssätze des Anlagevermögens vom 01.01.91 unter Berücksichtigung der wesentlichen Bestimmungen über die Kostenzusammensetzung berechnet in den Kosten der Produkte (Arbeiten, Dienstleistungen) mit Änderungen und Ergänzungen enthalten, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.07.95 N 661 vorgesehen sind. 5. Die Preise werden in Übereinstimmung mit der Zusammensetzung, dem Umfang und der Technologie der Außendienst- und Büroarbeit berechnet, wobei die Erstellung von Berichtsunterlagen sichergestellt wird, die den Anforderungen von GOSTs und aktuellen behördlichen Dokumenten (genehmigt oder genehmigt von Gosstroy of Russia) entsprechen und optimal sind zur Ermittlung der Kosten dieser Arbeiten. Die Preise für Feldarbeiten werden für die Durchführung dieser Arbeiten zu Speditionsbedingungen, d.h. B. bei der Zahlung von Reisekosten- oder Feldkostenzuschüssen an Mitarbeiter. Die Preise für die Kamerabearbeitung von Erhebungsmaterialien und Laborarbeiten werden für deren Durchführung in einem Krankenhaus bereitgestellt, d.h. ohne Zahlung von Reisekostenzuschüssen oder Feldkostenzuschüssen an Mitarbeiter. 6. Die Preise werden in Rubel und für bestimmte Arten von Arbeiten als Bruch angegeben: über dem Strich - der Preis für die Feldarbeit, unter dem Strich - der Preis für die Kameraarbeit. In anderen Fällen werden die Preise für Feld- und Kameraarbeit separat angegeben. Die unter Expeditionsbedingungen durchgeführte Primärverarbeitung des Untersuchungsmaterials ist in den Preisen für die Feldarbeit enthalten. Die Preise beinhalten auch die Kosten für:
  • a) Einholen der Aufgabenstellung für die Erstellung von Umfragen;
  • b) Abstimmung mit dem Kunden des Programms (Bestellungen) von Umfragen und Vorbereitung der Vertragsdokumentation;
  • c) Vorbereitung, Überprüfung von Instrumenten, Werkzeugen, Ausrüstungen und metrologische Sicherung der Einheitlichkeit und Genauigkeit von Messgeräten;
  • d) interne Kontrolle und Annahme von Umfragematerialien;
  • e) Lieferung von Berichtsmaterialien von Umfragen an den Kunden.
7. Die Preise berücksichtigen nicht und werden zusätzlich gemäß den entsprechenden Tabellen (Standards) dieses Handbuchs bestimmt und die folgenden Kosten sind in den Kostenvoranschlägen vorgesehen:
  • a) innerbetrieblicher Transport;
  • b) externer Transport;
  • c) Organisation und Abwicklung der Arbeit in der Einrichtung;
  • d) Auswahl von Monolithen, Massenproben und Proben zur Analyse der Kontamination in Bezug auf chemische und bakteriologische Indikatoren;
  • e) Erstellung und Vereinbarung mit dem Kunden über das Programm (Auftrag) von Umfragen sowie Erstellung und Ausgabe eines technischen Berichts (Abschluss) an den Kunden;
  • f) Vorbereitung und Ausgabe von Zwischenmaterialien für Ingenieurvermessungen an den Kunden;
  • g) verschiedene Hilfsarbeiten (geotechnische Kontrolle, radiometrische Arbeiten, geodätische Arbeiten usw.);
  • h) Registrierung von Genehmigungen (Registrierung) für die Erstellung von Ingenieurgutachten;
  • i) Landgewinnung;
  • j) Wartung (Miete) von Vermessungsbasen und Funkstationen;
  • k) Installation, Demontage und Wartung (Vermietung) von speziellen Vermessungsgeräten.
8. Die Preise werden für die Vermessungsbedingungen in der mittleren Zone des europäischen Teils der Russischen Föderation (in Bezug auf die Löhne), eine günstige Jahreszeit und die normale Vermessungsart berechnet. Bei der Bestimmung der geschätzten Kosten für Umfragen, die in anderen Regionen der Russischen Föderation sowie in einer ungünstigen Jahreszeit durchgeführt werden, werden die entsprechenden Koeffizienten auf die Preise angewendet: a) Bei Erhebungen in Berg- und Hochgebirgsregionen werden die in Tabelle 1 angegebenen Koeffizienten auf die Preise angewendet. Tabelle 1
§ Bezirksbezeichnung Koeffizient
Berg und alpin mit absoluten Höhen der Geländeoberfläche über dem Meeresspiegel, m:
1 von 1500 bis 1700 1,1
2 St. 1700" 2000 1,15
3 " 2000 " 3000 1,20
4 St. 3000 1,25
b) bei der Durchführung von Erhebungen in Wüsten- und wasserlosen Gebieten werden die in Anlage 1 angegebenen Koeffizienten auf die Preise für diese Erhebungen angewendet; c) Bei der Durchführung von Vermessungen in Gebieten mit Sonderregelung wird ein Koeffizient von 1,25 auf die Preise für Feldarbeiten und in Gebieten mit einer Radioaktivität von mehr als 1 mSv / Jahr oder 0,1 rem / Jahr angewendet - ein Koeffizient von 1,25 bis 1,5, je nachdem über die gemäß den Strahlenschutznormen NRB-96 (GN 2.6.1.054-96) bewertete Radioaktivität. _______________ * SP 2.6.1.758-99 „Radiation Safety Standards“ (NRB-99) sind in Kraft. Hinweis - Gebiete mit einer Sonderregelung umfassen Gebiete und Gebiete, in denen aufgrund der Situation oder der festgelegten Regelung Unterbrechungen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitszeitverlusten während der Vermessungen unvermeidlich sind: Grenzgebiete, Polygone, Flugplätze, Baustellen, auf denen Sprengungen durchgeführt werden , Bereiche mit stark staubiger Luft (Baustellen, Steinbrüche usw.), umweltgefährdende Bereiche, interne Bereiche mit explosiven, gefährlichen und heißen Betrieben von Unternehmen der Verteidigungs-, Chemie-, Hütten-, Kohle- und Bergbauindustrie, in Betrieb befindliche Kraftwerke und Umspannwerke, offene Schaltanlagen von Kraftwerken, bis zu 200 m breite Streifen, die Stromübertragungsleitungen mit einer Spannung von 500 kV und mehr betreiben. Die Leinwand von Eisenbahnen und Autobahnen, Hauptstraßen (Alleen) von Städten, das Gebiet von Bahnhöfen, Häfen usw., wo Verzögerungen und Arbeitsunterbrechungen durch starken Verkehr usw. unvermeidlich sind.
d) bei der Durchführung von Feldvermessungsarbeiten in einer ungünstigen Jahreszeit in den entsprechenden Gebieten (gemäß Anlage 2) werden die in Tabelle 2 angegebenen Koeffizienten auf ihre Kosten angewendet. Tabelle 2
§ Dauer der ungünstigen Periode, Monate: Koeffizient
1 2-3,5 1,1
2 4-5,5 1,2
3 6-7,5 1,3
4 8-9,5 1,4
e) bei der Durchführung von Erhebungen in den Regionen der Russischen Föderation, für die gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation (gemäß Anhängen 3, 4) oder gemäß dem Dekret des Ministerrates der RSFSR vom 04.02 .91 N 76, republikanische, regionale, regionale usw. Regionale Koeffizienten werden von Regierungs- oder Verwaltungsbehörden für die Löhne von Arbeitnehmern festgelegt, die an Erhebungen teilnehmen. Die in Tabelle 3 angegebenen Koeffizienten werden auf die geschätzten Gesamtkosten dieser Erhebungen angewendet. Tisch 3
§ Bezirkskoeffizient zu den Löhnen Koeffizient zur Summe der geschätzten Erhebungskosten
1 1,10 1,05
2 1,15 1,08
3 1,20 1,10
4 1,25 1,13
5 1,30 1,15
6 1,40 1,20
7 1,50 1,25
8 1,60 1,30
9 1,70 1,35
10 1,80 1,40
11 1,90 1,45
12 2,00 1,50
Hinweis - Bei der Einführung neuer regionaler Koeffizienten für Löhne nach dem 01.07.98 durch Gesetz oder Richtlinie werden die Koeffizienten für die Summe der geschätzten Erhebungskosten gemäß Tabelle 3 bestimmt. f) bei der Durchführung von Umfragen durch Organisationen, die Zahlungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen an Personen leisten, die in den Regionen des hohen Nordens und diesen gleichwertigen Gebieten (gemäß Anhang 5) sowie in anderen durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Bereichen arbeiten, die Auf die Gesamtsumme der geschätzten Erhebungskosten werden geeignete Koeffizienten angewendet:
  • 1,50 - bei der Durchführung von Umfragen in den Regionen des hohen Nordens;
  • 1,25 - das gleiche in Gebieten, die den Regionen des hohen Nordens entsprechen;
  • 1.15 - in den südlichen Regionen der Region Irkutsk, der Region Krasnojarsk und des Fernen Ostens (Region Amur, Primorsky und Chabarovsk), in den Regionen Archangelsk und Chita, den Republiken Burjatien, Karelien, Komi (mit Ausnahme der Regionen von Hoher Norden und Gebiete, die den Regionen des Hohen Nordens gleichgestellt sind).
Hinweis – Bei gleichzeitiger Anwendung der in Absatz 8 Unterabsätze „d“ und „e“ angegebenen Koeffizienten wird der Gesamtmultiplikationsfaktor für die geschätzten Gesamtkosten der Erhebungen bestimmt, indem die Einheit mit den Bruchteilen der entsprechenden Koeffizienten der Tabelle summiert wird 3 und Buchstabe „e“. 9. Die Kosten für den Landtransport werden gemäß Tabelle 4 als Prozentsatz der geschätzten Kosten der Feldvermessungsarbeiten (unter Berücksichtigung der in den Ziffern 8 a, b, c, d der Allgemeinen Anweisungen angegebenen Koeffizienten) einschließlich der Kosten für ermittelt Wartung von Stützpunkten, Funkstationen sowie Installation, Abbau und Wartung von Vermessungsgeräten, bestimmt durch die Tabellen 100 und 101.

Umfangreiche geologische Untersuchungen auf der Baustelle werden durchgeführt, um aktuelle Informationen über das Relief, die Tragfähigkeit der Böden und die Beschaffenheit des Grundwassers, deren chemische Zusammensetzung und Korrosivität zu erhalten.

Die Gesamtheit dieser Arbeiten zielt auch darauf ab, das Vorhandensein versteckter gefährlicher geologischer Prozesse zu bestimmen: Erdrutsche, Überschwemmungen, Karstformationen. Basierend auf den Ergebnissen der Umfrage wird ein Technischer Bericht erstellt, der neben der Beschreibung der Bedingungen Folgendes umfasst:

  • Vorhersage möglicher Veränderungen der geologischen Umgebung in einem bestimmten Gebiet;
  • Empfehlungen für Design und Konstruktion.

Der Technische Bericht wird von grafischem Material in Form von Karten, Diagrammen, Zeichnungen, Grafiken begleitet.

Liste geologischer Werke

Die Struktur der ingenieurgeologischen Untersuchungen umfasst folgende Arbeiten:


Die Arbeiten werden in einer klaren Reihenfolge gemäß den festgelegten Anforderungen und Standards von SNiP durchgeführt. Sie umfassen Vorbereitungs-, Feld-, Labor- und Kameraphasen.

Arbeitsumfang bei der Aktualisierung ingenieurwissenschaftlicher und geologischer Gutachten

Vereinfachter gestaltet sich das Verfahren, wenn bereits der vorherige Technische Bericht mit abgelaufenem Datum vorliegt. Um eine Genehmigung für den Bau von Industriekomplexen, mehrstöckigen Gebäuden und linearen Strukturen zu erhalten, gilt sie für 3 Jahre, für Privathäuser und Cottages - bis zu 10 Jahre. Dieser Technische Bericht unterliegt der Aktualisierung, d. h. er erfordert keine vollständige Recherche, was wiederum die Recherchezeit verkürzt und die Recherchekosten senkt. Sie können einen solchen Service bei Geocompani-Spezialisten bestellen.

Um aktualisierte Daten zu erhalten, entnehmen Geologieingenieure Proben aus Kontrollbohrungen, führen Laboranalysen durch und vergleichen die erhaltenen Informationen. Wenn Änderungen in den geologischen Bedingungen des Standorts festgestellt werden, werden gefährliche geologische Prozesse erkannt, entsprechende Anpassungen vorgenommen und Empfehlungen gegeben. Der neue Bericht wird zur Prüfung an die Aufsichtsbehörden gesendet.

Die Verwendung von Daten aus veralteten Umfragen ist mit unvorhersehbaren Folgen verbunden:

  • ungleichmäßige Besiedlung des Gebäudes;
  • Verformung von Tür- und Fensteröffnungen;
  • die Bildung von Rissen und Spalten;
  • Fundamentzerstörung.

Video: Geotechnische Vermessung