Einreichung durch die Empfänger von Haushaltsmitteln der Haushaltsberichterstattung im GIS „elektronischer Haushaltsplan. Gesonderte Klarstellungen zur Darstellung von Haushalts- (Buchhaltungs-) Aufstellungen mittels des Teilsystems "Buchhaltung und Berichterstattung" GIS "elektronische Haushaltsverteilung".


Das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Juli 2011 Nr. 1275-r genehmigte das Konzept für die Schaffung und Entwicklung des staatlichen integrierten Informationssystems für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen "Elektronischer Haushalt" (GIIS "Elektronischer Haushalt"). Abschnitt 4 des Konzepts sieht die Schaffung und Entwicklung des Subsystems Accounting and Reporting vor.

Der Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2015 Nr. 658 „Über das staatliche integrierte Informationssystem zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen „Elektronischer Haushalt“ definiert den Zweck, die Aufgaben und Hauptfunktionen sowie die Teilnehmer am SIIS „Elektronischer Haushalt “, das Verfahren zur Inbetriebnahme von Komponenten und Modulen. Gemäß Absatz 19 des genannten Beschlusses ist der Betreiber GIIS "Elektronischer Haushalt" das Finanzministerium Russlands und das Bundesfinanzministerium werden bestimmt.

In Übereinstimmung mit dem Aktionsplan für die Entwicklung des SIIS "Elektronischer Haushalt" für 2016-2018, genehmigt vom Ersten Stellvertretenden Finanzminister der Russischen Föderation T.G. Nesterenko, ab 1. Oktober 2016 die Haushaltsberichterstattung der Pilot-GRBS des Bundeshaushalts, ihnen unterstellte Haushaltsmittelverwalter, Empfänger von Haushaltsmitteln, haushalts- und autonome Institutionen sowie Organisationen, denen die Befugnis zur Verwaltung der Einnahmen übertragen wurde (im Folgenden als Pilotorganisationen bezeichnet) unterliegt der Einreichung, Zusammenfassung und Konsolidierung durch das Teilsystem „Buchhaltung und Berichterstattung“ GIIS „Elektronischer Haushaltsplan“ (Abschnitt 3.5.2 des Abschnitts 3.5. „Teilsystem Buchhaltung und Berichterstattung“).

Gemäß Absatz 7 des Anhangs 2 des Beschlusses des Finanzministeriums Russlands vom 7. Juli 2016 Nr. 110n ist der Betreiber des Subsystems „Accounting and Reporting“ des SIIS Electronic Budget das Bundesfinanzministerium.

Wenn also früher die föderalen GRBS konsolidierte Berichte an die Bundeskasse übermittelten, übermitteln jetzt die für die Erstellung von Haushaltsberichten verantwortlichen Pilotorganisationen der Bundeskasse Primärberichte über das Subsystem „Buchhaltung und Berichterstattung“ des SIIS-Elektronischen Haushalts, die der Konsolidierung unterliegen.

Das Hochladen von Daten aus dem Rechnungswesen (Budget) Reporting in den Formaten der Bundeskasse ist in Softwareprodukten implementiert:

  • 1C: Rechnungswesen einer staatlichen Einrichtung 8, Ausgabe 1;
  • 1C: Rechnungswesen einer staatlichen Einrichtung 8, Ausgabe 2;
  • 1C: Militäreinheit 8;
  • 1C: Rechnungslegung für Verwalter von Haushaltsmitteln 8;
  • 1C: Satz von Berichten 8;
  • 1C: Budgetberichterstattung 8.

Diese Softwareprodukte implementieren einen einzelnen Mechanismus zum Einrichten des Berichtsdatenexports. Der Export von Berichten in elektronischer Form erfolgt über das Serviceformular „Export von Berichten von Institutionen“, das die Einstellungen für den Export von Berichten (Element des Verzeichnisses „Einstellungen für den Export von Berichten“) und die Verarbeitung für den Export von Berichten in einem bestimmten Format festlegt.

Um Meldedaten in den Formaten der Bundeskasse hochzuladen, wird folgende Verarbeitung im Rahmen einer typischen Konfiguration ausgeliefert:

  • Entladen von GRBS im FK-Format<версия формата>.epf - realisiert den Export von Meldedaten gemäß den aktuellen Anforderungen an Formate und Methoden der elektronischen Übermittlung von Haushaltsberichten der Hauptverwalter von Bundeshaushaltsmitteln, Haupteinnahmeverwaltern, Hauptverwaltern von bei der Bundeskasse eingereichten Finanzierungsquellen;
  • Entladen von AU&BU im FK-Format<версия формата>.epf - realisiert den Export von Berichtsdaten gemäß den aktuellen Anforderungen an Formate und Methoden der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen staatlicher (kommunaler) haushaltsrechtlicher und autonomer Institutionen, die an die Bundeskasse übermittelt werden
  • Entladen im FC-Format<версия формата>.epf - führt den Export von Berichtsdaten gemäß den aktuellen Anforderungen an Formate und Methoden der elektronischen Übermittlung von Berichten über die Ausführung des konsolidierten Haushalts einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation und des außerbudgetären Fonds des Territorialstaats durch, die dem vorgelegt werden Bundeskasse.
  • Anforderungen an die Formate und Methoden der elektronischen Übermittlung von Haushaltsberichten der Hauptverwalter von Haushaltsmitteln des Bundes, Hauptverwaltern von Einnahmen, Hauptverwaltern von Finanzierungsquellen, die an die Bundeskasse übermittelt werden (Version 4.11)
  • Anforderungen an die Formate und Methoden der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen staatlicher (kommunaler) haushaltsrechtlicher und autonomer Anstalten an die Bundeskasse (Version 8.0)
  • Anforderungen an die Formate und Methoden der elektronischen Übermittlung von Jahres-, Quartals- und Monatsberichten über die Ausführung des konsolidierten Haushalts der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation und des außerbudgetären Fonds des Territorialstaats, Berichte über die Ausführung der Staatshaushalte extra -an die Bundeskasse übermittelte Haushaltsmittel (Version 3.0.25)

Verarbeitungen, die die aktuellen Formate implementieren, werden umgehend auf der technischen Support-Website der offiziellen Benutzer veröffentlicht.

Wie Sie den Meldeexport in Bundeskassenformaten einrichten, erfahren Sie im Artikel „Meldeexport einrichten. Verbinden und Aktualisieren von Berichts-Upload-Formaten»

Anleitung zum Einrichten der Koordinierung von Berichtsformularen im Subsystem „Buchhaltung und Berichterstattung“ des GIIS „Elektronischer Haushalt“.

Aufgrund von Änderungen im Verfahren zur Einrichtung der Koordinierung von Berichtsformularen im Buchhaltungs- und Berichtssubsystem des GIIS EB lesen Sie bitte diese Anleitung. Die Einstellung muss neu erstellt werden, da die alten Einstellungen gelöscht wurden.

Im Subsystem Buchhaltung und Berichterstattung von EB müssen Sie die Registerkarte "Formulare - Buchhaltung und Berichterstattung - Verzeichnisse - Berichterstattung und Buchhaltung - Anpassungseinstellungen für Berichtsformulare" eingeben (Abb. 1).

Drücken Sie die Schaltfläche „Neues Dokument erstellen“ (Abb. 2).

Wählen Sie einen Eintrag aus dem Verzeichnis „Reporting Subjects“ (Das Verzeichnis öffnet sich, wenn die Organisation mehr als eine Art von Behörde hat, zum Beispiel: AUBU, PBS, RBS) (Abb. 3).

Es öffnet sich die „Koordinierung von Meldeformularen einrichten“ (Abb. 4)

Folgende Felder werden im Block „Basisinformationen“ automatisch ausgefüllt: Code, Organisation, Meldende Stelle.

Name - manuell ausfüllen. Entwickelt, um einen Datensatz in Listenform anzuzeigen (Abb. 5).

Im Block „Berichtsformulare“ müssen Sie eine Liste von Formularen hinzufügen, für die die Genehmigung konfiguriert wird (Abb. 6).

1) Es ist möglich, für alle Formulare eine passende Einstellung zu erstellen;

2) Es besteht die Möglichkeit, eine separate Anpassungseinstellung für das Meldeformular zu bilden.

Richten Sie die Genehmigung für alle Formulare ein.

Drücken Sie die Schaltfläche „Alle Formulare aus dem Berichtssatz auswählen“ (Abb. 7).

Wählen Sie einen Berichtssatz aus (Abb. 8).

In der Liste werden alle Formulare angezeigt, für die diese Übereinstimmungseinstellung wirksam ist (Abb. 9). Die Liste der Formulare kann geändert werden, indem Formulare hinzugefügt oder gelöscht werden, die eine andere Liste von Genehmigern/Unterzeichnern erfordern.

Richten Sie den Abgleich für ein oder mehrere Formulare ein (falls erforderlich).

Drücken Sie die Schaltfläche „Formulare aus dem Meldesatz auswählen“ (Abb. 10).

Wählen Sie einen Berichtssatz aus (Abb. 11).

Kennzeichnen Sie bestimmte (interessante) Meldeformulare mit einem Marker (Abb. 12). Drücke OK.

Abb.12

Im Block "Liste der zugewiesenen Befugnisse" muss die Liste der Genehmiger und Genehmiger ausgefüllt werden (Abb. 13).

Klicken Sie im Unterbereich „Koordinatoren“ auf das Verzeichnissymbol – wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus (Abb. 14). Geben Sie danach in der Spalte „Reihenfolge der Genehmigung“ manuell die Bestellnummer des Genehmigers in aufsteigender Reihenfolge ein (z. B.: 1,2,3…). Wenn keine Genehmigung erforderlich ist, wählen Sie „Genehmigung überspringen“.

Klicken Sie im Unterabschnitt „Genehmiger“ gegenüber der Position (Hauptbuchhalter, Leiter) auf das Verzeichnissymbol - wählen Sie die entsprechenden Mitarbeiter aus (Abb. 15). Die Zeile „Kopf“ muss ausgefüllt werden!

"Chief Accountant" - genehmigt den ersten, "Head of FES" - genehmigt den zweiten, "Head" - genehmigt den letzten.

Das Ausfüllen der Felder „Hauptbuchhalter“ und „Leiter FES“ wird vom Benutzer bestimmt.

Im Block „Zusätzliche Informationen“ müssen Sie das Feld „Gültigkeitsdatum“ ausfüllen (Abb. 16). Sie können beispielsweise den 01.01.2016 angeben. Bitte beachten Sie, dass das Startdatum der Vorlage vor dem Startdatum des Berichtszeitraums liegen muss, für den der Bericht erstellt wird.

Darüber hinaus informieren wir Sie, dass Schulungsmaterialien zur Arbeit im Subsystem Buchhaltung und Berichterstattung von GIIS EB auf der Ressource zu finden sind:

http://elearning.otr.ru/course/view.php?id=51

Zu dieser Ressource in Abschnitt „5. Praktische Aufgaben“ enthält Schulungsbeispiele zur Einrichtung der Koordinierung von Meldeformularen:

"Neu. Bildung von Anpassungseinstellungen für alle Formulare, aus denen sich der Berichtssatz zusammensetzt“;

"Neu. Bildung passender Einstellungen für ein oder mehrere Formulare.

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20.07.2011 Nr. Nr. 1275-r genehmigte das Konzept für die Schaffung und Entwicklung des staatlichen integrierten Informationssystems für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen "Elektronischer Haushalt", dessen Hauptziel die Schaffung und Entwicklung ist, um Transparenz, Offenheit und Rechenschaftspflicht der Aktivitäten der öffentlichen Behörden zu gewährleisten und Kommunalverwaltungen sowie die Verbesserung der Qualität des Finanzmanagements von Organisationen des öffentlichen Verwaltungssektors durch die Bildung eines einheitlichen Informationsraums und den Einsatz von Informations- und Telekommunikationstechnologien im Bereich des öffentlichen Finanzmanagements.Zukünftig hat das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2015 N 658 "Über das staatliche integrierte Informationssystem für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen" Elektronischer Haushalt "die Verordnungen über das staatliche integrierte Informationssystem für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen" Elektronischer Haushalt genehmigt ".


Einer der Zielindikatoren für die Schaffung und Entwicklung des Systems „Elektronischer Haushalt“ ist die Bereitstellung des Zugangs zur Arbeit im System „Elektronischer Haushalt“ für alle Teileinheiten der Russischen Föderation und mindestens 50 Prozent Gemeinden der Russischen Föderation.

Eines der Subsysteme des Informationssystems „Electronic Budget“ ist das „Subsystem of Accounting and Reporting“, dessen vollständiger Betrieb in der gesamten Russischen Föderation ab dem 01.01.2017 aufgenommen wird. Daher müssen alle staatlichen Institutionen auf der Ebene des Bundeshaushalts der Russischen Föderation sowie Haushalte anderer Ebenen Haushalts- und Rechnungsabschlüsse für 2016 unter Verwendung des elektronischen Haushaltsinformationssystems einreichen.

Ministerien, Abteilungen und Agenturen, einschließlich nachgeordneter Institutionen, die am Pilotprojekt der zweiten Welle teilnehmen, müssen Informationen zu Haushalts- und Rechnungslegungsmeldungen an das elektronische Haushaltsinformationssystem übermitteln, beginnend mit der Berichterstattung für 9 Monate des Jahres 2016, d. h. Stand 01.10.2016

Finanzministerium der Russischen Föderation, und auch Bundesschatzkammer der Russischen Föderation bieten eine große Menge an Informationen zum Anschluss von Benutzern an die erforderlichen Systeme, einschließlich Schulungsvideos. Nach Abschluss aller organisatorischen Maßnahmen zum Anschluss an das Subsystem für Buchhaltung und Berichterstattung des Informationssystems "Elektronischer Haushalt" steht der Hauptbuchhalter einer Institution, Abteilung und Abteilung vor der ewigen Frage:"Wo ist der Knopf????"

Wir sagen.

Für die korrekte Integration von Daten von einem Informationssystem in ein anderes ist Folgendes erforderlich:

  1. Veröffentlichung von Downloadformaten in einem Informationssystem
  2. Verfügbarkeit geeigneter Upload-Formate aus einem anderen Informationssystem
  3. Stabile Internetverbindung und lokale Benutzerunterstützung
  4. Fingerfertigkeit des Benutzers (korrekter Export-/Importvorgang)

Die Punkte.

  1. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Informationsartikels ist bekannt, dass beim Import von Berichten aus Dateien des Elektronischen Haushaltssystems Textdateien im FK-Format (*.txt) verwendet werden
  2. Für Benutzer des Programms "1C: Rechnungswesen einer öffentlichen Einrichtung 8" ist die Verarbeitung von Upload-Berichten im FC-Format in der Standardauslieferung von Upload-Formaten im Rahmen der folgenden Releases enthalten:
    • Rechnungswesen einer staatlichen Einrichtung 8. Aufl. 2 (aktuelles Release 2.0.47.20 am 21.09.2016.)
        • Für öffentliche Einrichtungen- Stand 21.09.2016 Format 4.11 ( "Entladen im Format des FC 4.11")
        • Für Haushalts- und autonome Institutionen- Stand 21.09.2016 Format 8.0 ( "FC-Format für die Berichterstattung von autonomen und budgetären Institutionen 8.0")
        • Für Finanzbehörden/staatliche Sondermittel- Stand 21.09.2016 Format 3.0.25 ("FC-Format zum Melden von FO 3.0.25")

Die Upload-Formate werden aktualisiert, wenn die nächste Version aktualisiert wird. Eine zusätzliche Anbindung einer externen Entladeabwicklung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.

Rechnungswesen einer staatlichen Einrichtung 8. Aufl. ein (aktuelles Release 1.0.42.5 am 21.09.2016). Informationen aus der ReadMe-Datei, die in der Distribution der externen Verarbeitung des Exterp-Katalogs enthalten ist:


Die externe Verarbeitung zum Hochladen von Berichten sollte angeschlossen und anschließend auf die aktuellen aktualisiert werden.


Gehen Sie dazu in den Bereich „Buchhaltung“ über den Menüpunkt „Buchhaltung“ – „Geregelte Berichte“


Klicken Sie auf die Schaltfläche "Entladung"


Wählen Sie im Fenster „Berichte hochladen“ über die Schaltfläche „Austauschformat“ ein Element aus dem Verzeichnis „Formate für den Export von Jahresabschlüssen“ aus und klicken Sie auf die Schaltfläche „Erstellen“.


Klicken Sie anschließend im Fenster zum Erstellen von Verzeichniselementen auf die Schaltfläche „Aus Datei laden…“, geben Sie den Pfad zum aktuellen Upload-Format in Form einer externen Verarbeitung aus dem Extrp-Verzeichnis an, achten Sie auf das Erstellungsdatum der Datei, und klicken Sie auf die Schaltfläche „Öffnen“.


Danach werden Name, Version und Verarbeitungsinformationen automatisch für das neue Element ausgefüllt:


Nach Klick auf die Schaltfläche „Auswählen“ wird das erstellte Element im Feld „Austauschformat“ ausgewählt:


3. Die Stabilität der Internetverbindung wird durch den Internetprovider gewährleistet, Unterstützung für die Arbeit des lokalen Benutzers wird durch den Systemadministrator der Einrichtung bereitgestellt
4. Durchführung des Export-/Importvorgangs:Export aus dem Programm "1C: Buchhaltung einer staatlichen Einrichtung 8"


"1C: BGU 8" Auflage 2

Folgen Sie im Abschnitt "Buchhaltung und Berichterstattung" dem Link "1C: Berichterstattung" zur Liste der Buchhaltungs- und Steuerberichte und klicken Sie nach dem Erstellen der entsprechenden Berichte mit den korrekten Daten auf die Schaltfläche "Entladen" Auswahl eines der Befehle: „Ausgewählten Bericht hochladen“ oder „Batch-Upload“:


Wählen Sie auf der Registerkarte „Upload“ die entsprechende Institution, den Zeitraum der hochzuladenden Berichte und klicken Sie im Feld „Austauschformat“ auf die Auswahlschaltfläche, um das passende Upload-Format auszuwählen:


Legen Sie das Upload-Format entsprechend der Art der Regierungsinstitution fest und geben Sie den Pfad zum Hochladen von Berichten an. Definieren Sie im Einstellungsfenster im Feld „Berichte archivieren“ das Format der hochgeladenen Dateien im Hinblick auf die Notwendigkeit der Archivierung („Ja“ – die hochgeladenen Berichte werden im Format „*.zip“ vorliegen, „Nein“ – die hochgeladenen Berichte werden im "*.txt"-Format vorliegen).



Setzen Sie die Flagge an den entsprechenden Positionen, um Berichte zum Hochladen auszuwählen, klicken Sie auf die Schaltfläche "Berichte hochladen":


Reporting-Upload-Protokoll: